Neue Gemeinderatsverordnung betr. Wahlen und Abstimmungen
Anfang 2020 werden die Neuwahlen von Gemeinderat und Gemeindepräsidium (Majorzwahl) sowie Gemeindekommission (Proporzwahl) stattfinden

Anfang 2020 werden die Neuwahlen von Gemeinderat und Gemeindepräsidium (Majorzwahl) sowie Gemeindekommission (Proporzwahl) stattfinden. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte (GpR; Änderung im Jahr 2015) erhalten bei kantonalen Majorzwahlen die Stimmberechtigten ein amtliches Informationsblatt mit den Namen der Personen, die bis zum 48. Tag vor dem Wahlgang der Landeskanzlei gemeldet werden. Für Behördenwahlen der Einwohnergemeinden kann der Gemeinderat durch Verordnung ein analoges Verfahren beschliessen. Mit dem Ziel der Einführung einer solchen amtlichen Wahlinformation für die bevorstehenden Kommunalwahlen hat der Gemeinderat eine Verordnung betr. Wahlen und Abstimmungen erarbeitet, in der zudem verschiedene weitere, bereits durch frühere Beschlüsse festgesetzte Regelungen Aufnahme finden:
- Festlegen von Standort und Öffnungszeiten des Wahllokals gemäss § 5 GpR,
- Festlegen der Mitglieder des Wahlbüros gemäss § 6 GpR resp. § 8 Gemeindeordnung,
- Bestimmen der Publikationsplattformen betr. Veröffentlichung von Abstimmungs-/Wahlergebnissen gemäss § 13 GpR resp. von Erwahrungsbeschlüssen gemäss § 16 GpR,
- Unterstützungsleistungen der Gemeinde an die politischen Parteien/Gruppierungen.
Der Entwurf der Gemeinderatsverordnung wurde den Parteien bereits zugestellt mit der Möglichkeit, sich vernehmen zu lassen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende Juli 2019. Der Erlass kann von der Website der Gemeinde unter News eingesehen resp. heruntergeladen werden.