In Binningen ist Lichtverschmutzung verboten

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Wie die Gemeinde Binningen berichtet, wurde ein Verbot nächtlicher Reklamebeleuchtungen und Einschränkungen bei den Aussenbeleuchtungen erlassen.

Schloss Binningen, ursprünglich als Weiherschloss ausgelegt, Gewässer wurde 1772 zugeschüttet; Im Bild: Balik-Haus, heute Bürgerhaus.
Schloss Binningen, ursprünglich als Weiherschloss ausgelegt, Gewässer wurde 1772 zugeschüttet; Im Bild: Balik-Haus, heute Bürgerhaus. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Lichtverschmutzung hat über alle Masse zugenommen und muss zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt reduziert werden. Es gibt einfache Mittel, wie dies erreicht werden kann.

Die Gemeinde Binningen hat dafür ein Verbot nächtlicher Reklamebeleuchtungen und Einschränkungen bei den Aussenbeleuchtungen erlassen.

Es gibt eine lange Tradition, die dunkle Weihnachtszeit mit Licht zu erhellen. Was früher mit Kerzen geschah, erfolgt heute mit elektrischem Licht. Auch im Aussenbereich zieren Lichtdekorationen die Balkone, Fenster und Gärten sowie Strassen und Schaufenster.

10 Prozent des Stromverbrauchs für die Weihnachtsbeleuchtung entfallen in der Schweiz auf die Gemeinden. Die restlichen 90 Prozent werden je hälftig von Geschäften und privaten Haushalten verursacht.

Klagen sind an die Gemeinde zu richten

Das Polizeireglement Binningen regelt die Vermeidung von Lichtimmissionen umfassend. Weihnachtsbeleuchtungen sind vom 20. November bis 20. Januar zugelassen. Dabei ist auch die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen.

Weihnachtsbeleuchtungen sollen nicht als Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt sowie bei Ferienabwesenheit ausgeschaltet werden. Klagen bezüglich Lichtverschmutzung und Lichtimmissionen sind an die Gemeinde zu richten.

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