Illegale Abfallentsorgung in Oberwil BL verursacht hohe Kosten
Wie die Gemeinde Oberwil BL informiert, kam es 2021 häufig zu verbotenen Abfallbeseitigungen, die für die Gemeinde mit hohen Kosten und Aufwand verbunden sind.

Ein leidiges Thema, das immer wieder vorkommt, ist die illegale Abfallentsorgung. Diese verursacht der Gemeinde einen grossen Aufwand und auch Kosten. So muss der Werkhof das entsprechende Material jeweils beseitigen und korrekt entsorgen lassen.
Die Gemeindepolizei versucht zu eruieren, wer der Verursacher ist. Zum Glück ist diesem Unterfangen – oftmals auch dank Hinweisen aus der Bevölkerung – immer wieder Erfolg beschieden.
Im Folgenden sind einige Beispiele von Entsorgungen aufgeführt, die so in Oberwil schon festgestellt wurden und dem Abfallreglement widersprechen.
Das Abfallreglement besagt, dass es verboten ist, Abfälle wegzuwerfen, liegenzulassen, zu verbrennen, in die Kanalisation einzuleiten oder an Orten zu lagern, die dafür nicht zugelassen sind.
Was darf wie entsorgt werden
Entsorgung eines Sofas im Wald, Entsorgung von PET-Flaschen bei den Wertstoffsammelstellen, von Styropor im Altpapier, von gebührenpflichtigen Abfällen ohne entsprechende Gebührenmarke, von Grünabfällen am Waldrand, von Hauskehricht und Wertstoffen in den öffentlichen Abfalleimern sowie die Entsorgung von Chemikalien im Abfluss.
Ein weiteres Problem und eine ebenfalls nicht zulässige Art der Abfallentsorgung stellt das Material dar, welches mit dem Vermerk „Gratis zum Mitnehmen“ auf öffentlichem Grund bereitgestellt wird.
Wie Abfälle korrekt entsorgt werden, können dem gedruckten Abfallkalender, dem entsprechenden PDF oder der Abfallübersicht auf der Gemeindehomepage entnommen werden. Bei Fragen an Frau M. Anetzeder, Umwelt, Energie, Schwimmbäder wenden.