

Region Binningen
Eintritt ins Hallenbad Binningen nur mit 2G+ Zertifikat
Wie die Gemeinde Binningen bekannt gibt, erhalten seit dem 17. Dezember 2021 nur noch genesene, geimpfte und negativ getestete Personen Zutritt ins Hallenbad.

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Aufgrund der vom Bundesrat neu verordneten Covid-Schutzmassnahmen in Bezug auf die Sport- und Freizeitanlagen gilt seit dem 17. Dezember 2021 neu in Innenräumen, wenn keine Maske getragen werden kann, also auch in Hallenbädern die 2G-Plus-Regel.
Dies bedeutet, dass die Bevölkerung für den Eintritt ins Hallenbad Binningen nebst genesen oder geimpft zusätzlich getestet sein muss. Wichtige Ausnahme besteht für Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt. Diese sind von der Testpflicht ausgenommen. Dies betrifft auch Kurse, die in Gruppen trainieren.
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