Bottmingen: Gebühren in Einwohnerdiensten werden abgeschafft
In Bottmingen hat der Gemeinderat die Abschaffung sämtlicher Gebühren in den Einwohnerdiensten ab 1. Juli 2022 beschlossen. Alle Dienste sind dann kostenlos.

Wie die Gemeinde Bottmingen berichtet, werden für diverse Bescheinigungen (Niederlassungsbescheinigung, Heimatausweis) und Beglaubigungen (Personalien, Dokumente, Unterschriften) aktuell Gebühren zwischen 10 und 20 Franken erhoben.
Da diverse Bescheinigungen und Beglaubigungen im Zusammenhang mit amtlichen Angelegenheiten benötigt werden (Geburt, Trauung, Heimeintritt und so weiter) und im Einzelfall diese via Rechnungsstellung einkassiert werden müssen (zusätzlicher Aufwand, der nicht verrechnet wird), hat der Gemeinderat die Abschaffung sämtlicher Gebühren in den Einwohnerdiensten beschlossen.
Eine Ausnahme stellt die Identitätskarte dar, da diese «Gebühren» die Aufwendungen von Kartenhersteller, Kanton und Gemeinde abdecken und von der Gemeinde einkassiert werden müssen.
Damit sind ab 1. Juli 2022 in den Einwohnerdiensten Niederlassungsbescheinigung, Heimatausweis, Beglaubigung von Dokumenten,/Unterschriften, Verpflichtungserklärung betreffend Einreise,/Visum, Willenserklärung Bestattung, Lernfahrausweis, Schiffsführerausweis sowie der Umschrieb des ausländischen Führerausweises kostenlos. Die Abschaffung der Gebühren führt jährlich zu einem Einnahmenausfall von rund 8'000 bis 10'000 Franken.