Bottmingen fordert zum Sträucher- und Heckenschnitt auf
Wie die Gemeinde Bottmingen mitteilt, sind Anlieger entlang von Strassen, Wegen und öffentlichen Anlagen verpflichtet, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden.

Langsam wird es Herbst, und die Hecken und Sträucher sind schon wieder ein gutes Stück gewachsen.
Im Bereich der Trottoirs und Strassen behindern die Pflanzen teilweise Fussgänger, Velofahrer, parkierte Autos und den rollenden Verkehr.
Weiter werden die Strassenreinigung, die Arbeiten der Kehrichtabfuhr und Feuerwehr sowie im Winter allenfalls die Schneeräumungsarbeiten behindert.
Wo sie auf öffentliche Grünflächen ragen, beeinträchtigen die ausladenden Pflanzen zudem die Unterhaltsarbeiten der Gemeindegärtner.
Natur hält sich an keine Vorschriften: Menschen sind gefragt
Die Natur hält sich nicht an die Gesetze und Vorschriften.
Umso mehr liegt es an der Gemeinde, gemeinsam mit den Einwohnern dafür zu sorgen, dass sich alle sicher und ungehindert auf öffentlichen Anlagen bewegen können.
Die Gemeinde erinnert alle Einwohner daran, dass Sträucher und Bäume, welche den Fussgänger- beziehungsweise den rollenden Verkehr behindern, zurückgeschnitten werden müssen.
Paragraf 28 des Strassenreglements besagt, dass über die Strassenlinie hinausragende Äste von Bäumen und Sträuchern über dem Trottoir oder Fussweg auf eine lichte Höhe von 2,50 Meter und über der Strasse auf eine Höhe von 4,50 Meter zurückgeschnitten werden müssen.