Bottmingen beschliesst die Sperrung der Stallenstrasse
Wie die Gemeinde Bottmingen berichtet, hat der Gemeinderat entschieden, die Stallenstrasse unterhalb der Einmündung der Oberwiler Meisenstrasse zu sperren.

Der Gemeinderat Bottmingen hat in Absprache mit dem Gemeinderat Oberwil beschlossen, die Stallenstrasse unterhalb der Einmündung der Oberwiler Meisenstrasse zu sperren.
Aufgrund der damaligen Überbauung des Oberwiler Bertschenackers im letzten Jahrtausend wurden die Zufahrten von der Oberwiler Hafenrainstrasse in die Bottminger Gemeindestrassen Kreuzackerweg und Stallenstrasse gesperrt.
Insbesondere die Bottminger Stallenstrasse ist lediglich für die Erschliessung des Bottminger Quartiers konzipiert, verfügt über kein Trottoir und ist für die Aufnahme grösserer Verkehrsmengen nicht geeignet.
Gleichzeitig waren sowohl auf Oberwiler als auch auf Bottminger Seite weitere Quartierstrassen mit einem Fahrverbot (mit Zubringerdienst) belegt.
Gründe für die Strassensperrung
Im Oktober 2021 hat Oberwil im Rahmen der Einführung von Tempo 30 ihre Fahrverbote mit Zubringerdienst einseitig aufgehoben, dies insbesonere auch auf der Oberwiler Meisenstrasse; gleichzeitig blieb aber das Fahrverbot (mit Zubringerdienst) auf der Bottminger Stallenstrasse bestehen.
Nach entsprechenden Reklamationen der Anwohnerschaft haben Verkehrsmessungen der Gemeinde ergeben, dass die Stallenstrasse trotz Fahrverbot täglich von durchschnittlich 450 Fahrzeugen befahren wird.
Die Kontrolle der Einhaltung von Fahrverboten mit Zubringerdienst ist personalintensiv, kann mangels eigener Gemeindepolizei nur durch die Polizei BL erfolgen und wäre folglich nur punktuell möglich.
Aufgrund dieser Sachlage hat der Gemeinderat Bottmingen in Absprache mit dem Gemeinderat Oberwil beschlossen, die Stallenstrasse unterhalb der Einmündung der Oberwiler Meisenstrasse zu sperren.