Bottmingen

Bottmingen aktualisiert Friedhofs- und Bestattungsreglement

Nau.ch Lokal
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Region Binningen,

Wie die Gemeinde Bottmingen angibt, stammt das heute gültige Friedhofs- und Bestattungsreglement der Gemeinde aus dem Jahr 2001 und muss erneuert werden.

Dorfmuseum und altes Schulhaus an der Therwiler Strasse in Bottmingen.
Dorfmuseum und altes Schulhaus an der Therwiler Strasse in Bottmingen. - Nau.ch / Werner Rolli

Die heutige Formulierung, wonach auch verstorbene Angehörige in direkter auf- und absteigender Linie ersten Grades von in Bottmingen ansässigen Familien ohne eigenen Familienstand, die vorübergehend auswärts wohnhaft waren, ein Recht auf Bestattung in Bottmingen haben, ist in der Praxis schwierig zu handhaben.

Deshalb wird vorgeschlagen, dass neu Personen mit in Bottmingen wohnhaften Angehörigen zur Bestattung in Bottmingen berechtigt sind.

Was die Bestattungskosten betrifft, soll die Gemeinde nur noch die Kosten für Gemeindeleistungen (wie zum Beispiel die Grabstätte mit Ausnahme des Familiengrabs, die Aufbahrung, die Benützung der Abdankungshalle, die Beisetzung) übernehmen – und dies auch nur noch für Personen mit Wohnsitz in Bottmingen.

Neu würden also auch verstorbene Angehörige in direkter auf- und absteigender Linie ersten Grades von in Bottmingen ansässigen Familien ohne eigenen Familienstand, die vorübergehend auswärts wohnhaft waren, sowie auswärts wohnhafte Ortsbürger nicht mehr unentgeltlich bestattet.

Unterhaltsverträge werden angepasst

Die Gemeinde bietet Angehörigen die Möglichkeit, gegen Vorauszahlung der Kosten die Grabstätte für die Dauer der Belegung durch die Gemeinde bepflanzen und unterhalten zu lassen.

Inskünftig soll auf dieses Unterhaltsangebot durch die Gemeinde verzichtet werden, da es sich dabei nicht um eine Gemeindeaufgabe handelt und dafür private Unternehmungen zur Verfügung stehen.

Die bestehenden Unterhaltsverträge würden bis zu deren Ablauf weitergeführt.

Die übrigen Änderungen betreffen Kompetenzdelegationen, Anpassungen an übergeordnetes Recht und redaktionelle Anpassungen.

Vernehmlassung und kantonale Vorprüfung finden parallel statt

Der Entwurf der vorgesehenen Reglementsänderungen in Form einer synoptischen Darstellung befindet sich auf der Webseite der Gemeinde Bottmingen.

Interessierte sind eingeladen, sich zur vorgeschlagenen Teilrevision vernehmen zu lassen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 24. März 2023.

Parallel zur Vernehmlassung findet auch die kantonale Vorprüfung statt.

Es ist vorgesehen, die Teilrevision in diesem Jahr der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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