Binningen informiert über die Weihnachtsbaumentsorgung

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Wie die Gemeinde Binningen mitteilt, kann man den Weihnachtsbaum der Hauskehricht- oder der Grünabfuhr mitgeben. Der Baum darf nicht länger als 1,20 Meter sein.

Schloss Binningen, heute im Besitz der Gemeinde Binningen. Im Schloss befinden sich ein Restaurant und ein Hotel.
Schloss Binningen, heute im Besitz der Gemeinde Binningen. Im Schloss befinden sich ein Restaurant und ein Hotel. - Nau.ch / Werner Rolli

Man kann den Weihnachtsbaum der Hauskehricht- oder der Grünabfuhr mitgeben.

Wenn der Baum mit Glimmer oder ähnlichem verziert ist, muss er mit einer orangen Kehrichtmarke versehen und der Hauskehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Wenn der Baum von Fremdstoffen befreit ist, kann er kostenlos der Grünabfuhr mitgegeben werden. Der Baum darf nicht länger als 1,20 Meter sein.

Längere Bäume müssen halbiert und zusammengebunden werden. Für die Grünabfuhr soll nur Schnur aus Naturfaser verwendet werden.

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