Binningen hat Zinssätze für das Jahr 2023 festgelegt
Wie die Gemeinde Binningen berichtet, wurden für 2023 bei den Steuerbeträgen der Vergütungszins auf 0,3 Prozent und der Verzugszins auf fünf Prozent festgelegt.

Der Gemeinderat setzt für das Jahr 2023 bei den Steuerbeträgen den Vergütungszins auf 0,3 Prozent und den Verzugszins auf fünf Prozent fest (unverändert).
Laut Steuerreglement ist man verpflichtet, die Steuern des laufenden Jahres bis zum 30. September 2023 zu bezahlen.
Bei vorzeitiger Bezahlung kann man vom vorteilhaften Vergütungszins profitieren, wenn man die Zahlung einmalig oder regelmässig vor dem 30. September 2023 einbezahlt.
Für die Vorauszahlung sollte man den bei der Vorausrechnung angehängten QR-Einzahlungsschein benützen. Weitere Auskünfte erhält man bei der Gemeindekasse.