Verkehrseinschränkungen während Fasnachtsumzug in Biel
Wie die Stadt Biel bekannt gibt, kommt es während des Fasnachtsumzugs vom 12. bis zum 19. Februar 2024 zu Fahr- und Parkverboten sowie Strassensperrungen.

Am Montag, 12. Februar, von 7 Uhr bis Montag, 19. Februar 2024, bis 19 Uhr wird die Spitalstrasse auf der Höhe vom «Bielerhof» gesperrt.
Von Freitag, 16. Februar, um 14 Uhr bis Montag, 19. Februar 2024, um 6 Uhr gilt ein allgemeines Fahrverbot im Rayon der Strassenfasnacht.
Dies betrifft die Bahnhofstrasse ab General-Guisan-Platz – Zentralplatz, Zentralstrasse ab Plänkestrasse – Alexander-Schöni-Strasse in beiden Richtungen, Oberer Quai ab Gartenstrasse – Zentralplatz und Unterer Quai ab Karl-Neuhaus-Strasse bis Zentralplatz.
Von Freitag, 16. Februar, um 13 Uhr bis Montag, 19. Februar 2024, um 5 Uhr gilt ein Halteverbot auf der Südseite der Hans-Hugi-Strasse, an der Johann-Verresius-Strasse, an der Bendicht-Rechberger-Strasse und an der Spitalstrasse aufgrund von Busumleitungen.
Kinderumzug am 17. Februar 2024
Am Freitag, 16. Februar 2024, von 18 Uhr bis 24 Uhr findet der Nachtumzug statt. Die Umzugsroute ist für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Dies betrifft die Zentralstrasse, Bahnhofstrasse, General-Guisan-Platz, Güterstrasse, Zentralstrasse, Nidaugasse und Unionsgasse.
Ab 17 Uhr gilt ein Parkverbot entlang der gesamten Umzugsroute. Am Samstag, 17. Februar 2024, von 12 Uhr bis 18 Uhr findet der Kinderumzug statt.
Die Umzugsroute ist für den Fahrzeugverkehr gesperrt und entspricht der Route des Nachtumzugs.
Fahrzeugverkehr gesperrt auf der Umzugsroute
Ein Parkverbot gilt von 12 Uhr bis 18 Uhr entlang der gesamten Umzugsroute. Am Sonntag, 18. Februar 2024, von 10.30 Uhr bis 18 Uhr findet der Fasnachtsumzug statt.
Die Umzugsroute ist für den Fahrzeugverkehr gesperrt und entspricht der Route des Nachtumzugs.
Zusätzlich wird die Strecke ab dem Kreisel Güterstrasse / Murtenstrasse / Silbergasse und der Zentralstrasse vor dem Kongresshaus gesperrt.
Parkverbot ab 9 Uhr entlang der Umzugsroute
Ein Parkverbot entlang der gesamten Umzugsroute gilt ab 9 Uhr.
Alle Fahrzeugführer, insbesondere Anwohnende und Personen mit Sektorenkarten, werden gebeten, die frühzeitig signalisierten Parkverbote und Halteverbote zu beachten.
Das Polizeiinspektorat Biel weist darauf hin, dass vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Die Abschleppgebühr beträgt 300 Franken zuzüglich Ordnungsbusse.