Überbauungsordnung «Brühlstrasse Süd» genehmigt

Stadt Biel
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Biel/Bienne,

Der Gemeinderat hat der Überbauungsordnung «Brühlstrasse Süd» zugestimmt.

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Schnupperlehre -Kauffrau/Kaufmann EFZ Öffentliche Verwaltung. - unsplash

Der Gemeinderat hat der Überbauungsordnung «Brühlstrasse Süd» zugestimmt. Diese regelt die Bebauung des ehemaligen «Mikron»-Areals zwischen Brühlstrasse, Mattenstrasse und Alleestrasse (mit Ausnahme des Baudenkmals «Brühlhof»).

Die Überbauungsordnung ermöglicht die Neubebauung des Areals entsprechend den Resultaten eines 2017 durchgeführten städtebaulichen Studienauftrags und einer 2019 durchgeführten Projektstudie. Sie konkretisiert die baurechtlichen Vorgaben der Zone mit Planungspflicht «Brühlstrasse Süd», welche im Oktober 2019 von der Bieler Stimmbevölkerung angenommen wurde.

Die Überbauungsordnung lässt eine fünfgeschossige Bebauung zu, mit klaren und am Brühlhof orientierten Fassadenfronten gegenüber den umliegenden Strassenräumen und drei qualitätsvollen Innenhöfen. In den kommenden Monaten wird die kantonale Vorprüfung durchgeführt. Die öffentliche Auflage ist im Frühling 2021 vorgesehen.

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