Sozialhilfebeziehende in Biel und Leubringen BE erhalten ab dem 1. April 2023 für ihre Mietkosten bis zu fünfzig Franken mehr.
Kongresshaus Biel
Stadtverwaltung im Kongresshaus Biel an der Zentralstrasse 60 in Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die städtische Sozialbehörde hob die Obergrenze für die Mietkosten von Ein- und Zwei-Personenhaushalte, welche von der Sozialhilfe übernommen werden.

Ab April 2023 können Sozialhilfebeziehende für einen Ein-Personenhaushalt 700 Franken beziehungsweise 950 Franken für einen Zwei-Personenhaushalt geltend machen, wie die Stadt Biel am Dienstag, 28. März 2023, mitteilte.

Die Sozialbehörde habe sich zu diesem Schritt entschieden, denn eine Analyse habe gezeigt, dass es zu wenig kleinere Wohnungen gebe, welche mit den bisher geltenden Mietzinslimiten voll bezahlt werden konnten.

Diese Massnahme betreffe 785 Dossiers, sagte Beat Feurer, Vorsteher der Sozialbehörde der Stadt Biel, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.

Die Massnahme kostet insgesamt 24'000 Franken

In den letzten vier Jahren sei die Anzahl an Dossiers mit einer Überschreitung der Mietzinslimite um 100 gestiegen.

Der Sozialdirektor rechnete im Schnitt pro Dossier mit 30 zusätzlichen Franken, wobei Einige nur wenige zusätzliche Franken und Andere auch mehr als die 50 Franken benötigen würden.

Feurer ging davon aus, dass die Massnahme insgesamt 24'000 Franken koste.

Die Hälfte davon würde der Kanton tragen und der Rest verteile sich auf die Gemeinden. Für Biel bedeute es Mehrausgaben von 700 Franken.

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