Pieterlen überarbeitet die Einbürgerungspraxis
Wie die Gemeinde Pieterlen bekannt gibt, hat der Gemeinderat auf seiner Sitzung am 6. September 2021 die Einbürgerungspraxis angepasst.

Das Einbürgerungsverfahren ist grösstenteils übergeordnet durch Kanton und Bund geregelt. Der Gemeinderat hat die aktuelle Einbürgerungspraxis in Pieterlen für ordentliche Einbürgerungsgesuche überprüft und folgende Anpassungen vorgenommen.
Von den Gesuchstellern wird neu nebst den Einbürgerungsunterlagen auch ein Motivationsschreiben verlangt. Ebenfalls behält sich die Gemeinde das Einholen von Referenzauskünften sowie das Durchführen eines weiteren Einbürgerungsgesprächs, wenn Zweifel an der Erfüllung der Integrationskriterien bestehen, vor.
Im Rahmen der Überarbeitung des Gebührenreglements werden auch die Einbürgerungsgebühren überprüft und angepasst.