Nachtsperrung zwischen Mett- und Madretschstrasse in Biel
Auf der Mettstrasse und der Madretschstrasse wird, gestützt auf Artikel 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG), eine vorübergehende Verkehrsbeschränkung verfügt.
In der SBB-Unterführung zwischen der Mettstrasse und der Madretschstrasse wird der Strassenbelag ersetzt.
Um die Arbeiten auszuführen, muss die SBB-Unterführung im obgenannten Abschnitt für sämtlichen motorisierten Fahrverkehr in beiden Richtungen gesperrt werden.
Eine Umleitung wird ab der Brühlstrasse respektive ab der Orpundstrasse signalisiert.
Unterführung bleibt für Velo- und Fussverkehr offen
Der Verkehr wird über die Brühlstrasse, Schwanengasse, Jurastrasse, den Oberen Quai, die Jakob-Stämpfli-Strasse, Mühlestrasse, Poststrasse, Orpundstrasse umgeleitet.
Für den Velo- und Fussverkehr bleibt die SBB-Unterführung zu jeder Zeit in beiden Richtungen offen.
Die Verkehrsmassnahme dauert von Montag, 8. April 2024, 20 Uhr bis Dienstag, 9. April 2024, 5 Uhr.
Ausweichdatum bei schlechtem Wetter ist vom Dienstag, 9. April 2024, 20 Uhr bis Mittwoch, 10. April 2024, 5 Uhr.
Widerhandlungen werden geahndet
Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt.
Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren beziehungsweise gemäss Artikel 90 SVG geahndet.