Wie die Stadt Biel mitteilt, wird die SBB-Unterführung zwischen der Mett- und Madretsch­strasse vom 8. bis 9. April 2024 für motorisierten Fahrverkehr gesperrt.
Bus der Verkehrsbetriebe Biel am Zentralplatz in Biel.
Bus der Verkehrsbetriebe Biel am Zentralplatz in Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Auf der Mett­strasse und der Madretsch­strasse wird, gestützt auf Artikel 3 des Strassen­verkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG), eine vorübergehende Verkehrsbeschränkung verfügt.

In der SBB-Unterführung zwischen der Mett­strasse und der Madretsch­strasse wird der Strassenbelag ersetzt.

Um die Arbeiten auszuführen, muss die SBB-Unterführung im obgenannten Abschnitt für sämtlichen motorisierten Fahrverkehr in beiden Richtungen gesperrt werden.

Eine Umleitung wird ab der Brühl­strasse respektive ab der Orpund­strasse signalisiert.

Unterführung bleibt für Velo- und Fussverkehr offen

Der Verkehr wird über die Brühlstrasse, Schwanengasse, Jura­strasse, den Oberen Quai, die Jakob-Stämpfli-Strasse, Mühle­strasse, Post­strasse, Orpund­strasse umgeleitet.

Für den Velo- und Fussverkehr bleibt die SBB-Unterführung zu jeder Zeit in beiden Richtungen offen.

Die Verkehrsmassnahme dauert von Montag, 8. April 2024, 20 Uhr bis Dienstag, 9. April 2024, 5 Uhr.

Ausweichdatum bei schlechtem Wetter ist vom Dienstag, 9. April 2024, 20 Uhr bis Mittwoch, 10. April 2024, 5 Uhr.

Widerhandlungen werden geahndet

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt.

Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren beziehungsweise gemäss Artikel 90 SVG geahndet.

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