Wie die Gemeinde Safenwil bekannt gibt, werden Angehörige gebeten, bis spätestens 30. April 2022 Gräber der Jahre 1995 bis 1996 zu räumen.
Die Gemeinde bittet um Räumung von Gräbern. - Pixabay
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In Safenwil werden Erdbestattungsgräber und Urnenreihengräber der Jahre 1995 bis 1996, gestützt auf das Bestattungs- und Friedhofsreglement der Gemeinde Safenwil, infolge von Ablauf der Ruhezeit aufgehoben.

Die Angehörigen der in diesen Gräberfeldern bestatteten Personen werden eingeladen, Grabdenkmäler, Grabeinfassungen sowie Pflanzen bis 30. April 2022 zu räumen. Nach Ablauf der Räumungsfrist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde.

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