Gemeinderat Biel nimmt Stellung zum Richtplan Windenergie
In seiner Stellungnahme zum Richtplan Windenergie erwähnt der Gemeinderat Biel, dass das Wohngebiet Bischofkänel Ost nicht eingeschränkt werden darf.

Wie die Gemeinde Biel berichtet, hat «Seeland.biel/bienne» nach vertieften Abklärungen den regionalen Richtplan Windenergie im Entwurf für die öffentliche Mitwirkung vorgelegt, welche bis am 24. Juni 2022 dauert. Zwei Gebiete am Hagneckkanal und auf dem Büttenberg erwiesen sich dabei als am besten geeignet und werden im Richtplanentwurf priorisiert.
Gemäss der Energiestrategie des Bundes soll die Windenergie bis 2050 eine wichtige Säule der erneuerbaren Stromproduktion sein, mit einem Anteil von 7 Prozent. Aktuell sind in der Schweiz 41 Windanlagen in Betrieb, die zusammen 0,2 Prozent des Strombedarfs decken. Damit wurden die Zielvorgaben für 2020 (1 Prozent des Strombedarfs) klar verfehlt.
Für den Gemeinderat der Stadt Biel ist es daher umso wichtiger, im Einklang mit der städtischen Klimastrategie und vor dem Hintergrund problematischer ausländischer Abhängigkeiten erneuerbare Energien zu fördern.
Der Gemeinderat unterstützt grundsätzlich den Richtplan
In seiner Stellungnahme zuhanden von «seeland.biel/bienne» unterstützt er daher im Grundsatz den vorgelegten Richtplan Windenergie einschliesslich dem vorgesehenen Standort Büttenberg auf dem Gebiet der Stadt Biel.
Dieser überschneidet sich jedoch teilweise mit dem Gebiet «Bischofkänel Ost», sodass durch die Ausscheidung des Windenergiegebiets die Entwicklung des regionalen Wohnschwerpunktes Bischofkänel Ost nicht behindert oder eingeschränkt werden darf.
Aufgrund der Nähe zum städtischen Siedlungsraum haben die umgebenden Wälder, darunter auch der Büttenbergwald, eine wichtige Funktion als Naherholungsgebiete. Dieser Tatsache ist nach Überzeugung des Gemeinderates bei der weiteren Planung genauso wie den vorhandenen Naturwerten Rechnung zu tragen.
Richtplan wird voraussichtlich im Frühsommer 2023 verabschiedet
Der Richtplanentwurf wird nach der öffentlichen Mitwirkung falls erforderlich angepasst und anschliessend dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung vorgelegt. Eine Verabschiedung des Richtplans durch die Mitgliederversammlung von «seeland.biel/bienne» könnte im Frühsommer 2023 erfolgen.
Damit wird die Planungssicherheit für interessierte Trägerschaften von Windenergieanlagen und Gemeinden erhöht. Festzuhalten ist, dass die Entscheidung, ob Windpärke errichtet werden oder nicht, bei den Gemeinden liegt.
Sie konkretisieren im Rahmen ihrer Nutzungsplanung die regionalen Windenergiegebiete und legen die Standorte von Windenergieanlagen fest. Der Gemeinderat erwartet, dass die Stadt Biel bei der Konkretisierung und Umsetzung des Richtplanes früh und eng einbezogen wird.