Die Stadt Biel nimmt Stellung zur Kantonsverordnung
Wie die Stadt Biel schreibt, hat sie zur Vernehmlassung zur Kantonsverordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen eine Stellungnahme abgegeben.

In der Vorlage werden die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) festgelegt, welches den Fokus auf die Förderung der Selbstbestimmung und der gesellschaftlichen Teilhabe von erwachsenen Menschen mit einer Behinderung setzt.
Der Gemeinderat hat sich im Grundsatz schon anlässlich der Konsultation zum Gesetz positiv gegenüber dem Vorhaben geäussert.
Mittlerweile besteht jedoch Klarheit darüber, dass das BLG zu einem erheblichen Mehraufwand für die Sozialdienste, namentlich für die Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz EKS der Stadt Biel führen wird.
Dementsprechend vermisst der Gemeinderat in der Verordnung eine Bestimmung, welche die Vollkostenabgeltung der Gemeinden bezüglich des Vollzugs des BLG regelt.
Der Gemeinderat fordert eine kostendeckende Abgeltung
Diese Mehrkosten können nicht von den Gemeinden getragen werden.
Der Gemeinderat fordert deshalb beim Kanton eine kostendeckende Abgeltung ein, damit die Sozialdienste, welche schon aktuell mit einer sehr hohen Arbeitslast konfrontiert sind, nicht noch zusätzlich belastet werden.
Mit der verlangten zusätzlichen Abgeltung wird zudem sichergestellt, dass die Arbeit der Beistände nach wie vor in guter Qualität und zum Wohle der betroffenen Personen erbracht werden kann.