

Die Stadt Biel bewilligt ein E-Trottinette-Verleihsystem

Die Firma ZISCH GmbH aus Dübendorf – sie ist bereits in Basel und Zürich aktiv – möchte ein E-Trottinette-Verleihsystem in Biel einführen und hat Ende 2020 bei der Stadt Biel ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Nach einer gründlichen Prüfung der Unterlagen sowie einer zusätzlichen Anhörung der Anbieterin konnten die für die Einhaltung der Bewilligungskriterien erforderlichen Sicherheiten erreicht werden.
Private Anbieterinnen und Anbieter eines Mobilitätssystems mit nicht ortsgebundenen Fahrzeugen, die in Biel ein neues Angebot lancieren möchten, müssen dazu bei der zuständigen Direktion eine Betriebsbewilligung beantragen. Die vom Gemeinderat verabschiedeten Bewilligungskriterien beziehen sich auf die Anzahl zirkulierender Fahrzeuge, die erlaubten Abstellplätze, den zweisprachigen Kundendienst, die Fristen, innerhalb derer auf Probleme reagiert wird usw. Eine Betriebsbewilligung wird erst erteilt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Geschwindigkeit der E-Trottinettes auf 20 km/h beschränkt
In Bezug auf die Verkehrsregeln sind die E-Trottinettes den Velos gleichgestellt. Die Benutzerinnen und Benutzer dürfen also weder auf Trottoirs noch in Fussgängerzonen fahren. Zusätzlich ist die Geschwindigkeit der E-Trottinettes auf 20 km/h beschränkt und ein Mindestalter von 16 Jahren für die Benutzung erforderlich. Abgestellt werden dürfen sie nur auf Zweirad-Parkplätzen.
Mit dieser neuen Bewilligung will die Stadt Biel die Mikro-Mobilität fördern, unter strikter Einhaltung der durch den Gemeinderat definierten rechtlichen Rahmenbedingungen.