Die Stadt Biel benötigt eine vorläufige Sozialbehörde
Wie die Stadt Biel informiert, wird bis zur reglementskonformen Konstituierung der neuen Sozialhilfekommission eine vorläufige Sozialbehörde notwendig.

Nachdem die reglementarisch beschlossene neue Sozialhilfekommission zum aktuellen Zeitpunkt vom Stadtrat noch nicht gewählt werden konnte, zeichnet sich infolge immer absehbar werdender Entscheide nun ab, dass die Stadt Biel bis zur reglementskonformen Konstituierung der neuen Sozialhilfekommission zwingend eine gesetzeskonform funktionierende Sozialbehörde ad interim benötigt.
Nach entsprechenden Rechtsabklärungen hat der Gemeinderat im Hinblick auf das Gemeindegesetz und Sozialhilfegesetz festgestellt, dass er selbst als Sozialbehörde amten muss, seine Zuständigkeit, gestützt die Stadtordnung, aber delegieren kann.
Er hat an seiner Sitzung deshalb gestützt auf die Stadtordnung beschlossen, die Zuständigkeit als Sozialbehörde der Stadt Biel formell an den Direktor der Direktion Soziales und Sicherheit (DSS) zu delegieren.
Mit dieser Regelung bleibt bis zur reglementskonformen Konstituierung der neuen Sozialhilfekommission faktisch die bis anhin geltende Regelung in Kraft, bei der der Direktor der DSS in Personalunion gleichzeitig auch Sozialbehörde war.