Die Bieler Stimmberechtigten haben zwei Abstimmungsvarianten zum Budget 2023 mit einer höheren Steueranlage abgelehnt, wie die Stadt am Sonntag mitteilte.
Blick auf Biel.
Blick auf Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Bieler Stimmberechtigten haben zwei Abstimmungsvarianten zum Budget 2023 mit einer höheren Steueranlage abgelehnt, wie die Stadt am Sonntag mitteilte.

Die eine Variante sah vor, die Steueranlage für die natürlichen und für die juristischen Personen um 1,5 Zehntel auf 1,78 Einheiten zu erhöhen. Die zweite Variante wollte die Steueranlage für juristische Personen sogar auf 1,98 erhöhen.

Zu beidem sagten die Stimmberechtigten mit je rund 69 Prozent Nein. Die Stimmbeteiligung betrug 32,7 Prozent.

Die Gegner aus dem Mitte-Rechts-Lager hatten davor gewarnt, eine der höchsten Steueranlagen der Agglomeration einzuführen. Was es brauche, sei endlich ein umfassendes Entlastungspaket. Das kürzlich präsentierte Entlastungsprogramm «Substance 2030» gehe zu wenig weit.

Stadt steht ohne gültiges Budget da

Die Befürworter des Budgets hatten eine Steuererhöhung für unausweichlich angesehen, wenn man öffentliche Leistungen erhalten und wichtige Investitionen etwa in den Schulraum ermöglichen wolle. «Substance 2030» enthalte ausgewogene Massnahmen und werde die Finanzlage der Stadt stabilisieren.

Mit dem Volksentscheid vom Sonntag steht die Stadt ohne gültiges Budget fürs kommende Jahr da. Das heisst, sie kann bis zum Vorliegen eines vom Volk abgesegneten Voranschlags nur noch die allernötigsten Ausgaben tätigen, wie etwa Löhne bezahlen oder den Winterdienst auf den Strassen aufrecht erhalten. Das sieht das Gemeindegesetz so vor.

Die Stadtregierung muss nun dem Stadtrat und dem Volk bis im nächsten Frühjahr ein neues Budget vorlegen. Am 1. Dezember lädt sie Fraktionen, Parteien und Sozialpartner zu einem Runden Tisch, um eine Standortbestimmung vorzunehmen. Der Gemeinderat wird demnächst ein Datum für die Volksabstimmung festlegen.

Schafft es Biel nicht, bis Ende Juni ein vom Volk abgesegnetes Budget vorzulegen, kommt es zur Zwangsverwaltung durch den Kanton. Dieser bestimmt dann ein Budget für die Stadt.

Teilrevision des Parkierungsreglements wurde gutgeheissen

Schon 2015 lehnten die Bielerinnen und Bieler ein Budget mit einer Steuererhöhung ab. Erst im zweiten Anlauf gelang es der Stadt, einen Voranschlag beim Volk durchzubringen und so eine Zwangsverwaltung zu verhindern.

Mit 53,3 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen wurde am Sonntag eine Teilrevision des Parkierungsreglements, die in Zusammenhang mit «Substance 2030» steht. Die Nettoerlöse aus der Parkiergebühren sind künftig nicht mehr alle zweckgebunden; sie können zum Teil für andere öffentliche Aufgaben verwendet werden.

Die Befürworter machten geltend, für die Erstellung von Parkierungsanlagen stünden nach wie vor genügend Mittel in der Spezialfinanzierung zur Verfügung. Die Gegner warnten vor einem buchhalterischen Kniff, der einzig der Aufbesserung der Stadtkasse diene und die autofeindliche Verkehrspolitik der Stadt fortsetze.

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