Biel: Nachtragverträge zu Plakatierung auf städtischem Grund
Wie die Stadt Biel berichtet, bestehen zwischen ihr und der Allgemeine Plakatgesellschaft AG aktuell drei Verträge für die Plakatierung auf städtischem Grund.

Der damalige Vertragsabschluss erfolgte im Nachgang zu einem Ausschreibungsverfahren.
Es war bereits damals vorgesehen, mit Ablauf des Hauptvertrages ein erneutes Ausschreibungsverfahren für die Plakatierung auf öffentlichem Grund der Stadt Biel durchzuführen, wobei die im Ausschreibungsverfahren zu definierenden Kriterien den Vorgaben des städtischen Reklamereglements entsprechen müssen.
Das Reklamereglement bildet die wesentliche Basis für die Werbung auf öffentlichem Grund und wurde dem Bieler Stimmvolk bekanntlich an der Abstimmung im Juni 2023 vorgelegt und von diesem angenommen.
Das Reklamereglement unterliegt noch einem weiteren Genehmigungsprozess auf kantonaler Ebene und es stehen Rechtsmittel offen.
Die Verträge werden bis Ende 2026 verlängert
Da die Ausschreibung für neue Verträge einen längeren Vorlauf verlangt, hierfür jedoch zwingend das städtische Reklamereglement in Kraft gesetzt sein muss, werden die aktuellen Verträge mit der Allgemeine Plakatgesellschaft AG verlängert.
Konkret verlängert die Stadt Biel sämtliche Verträge mit der Plakatgesellschaft fest bis zum 31. Dezember 2026 mit einer anschliessenden jährlichen Kündigungsmöglichkeit.
Sobald das neue Reklamereglement definitiv in Kraft tritt, wird die Plakatierung auf städtischem Grund öffentlich ausgeschrieben.






