Biel: Ein Kollektiv hat Liegenschaft am Unteren Quai besetzt
Wie die Stadt Biel mitteilt, verlangt der Kanton, dass das Kollektiv «L’équipe» die Besetzung der Liegenschaft Unterer Quai 30 umgehend beendet.

Der Gemeinderat hat eine Aussprache über eine Zuschrift des Kollektivs «L’équipe» geführt, welches seit der vergangenen Woche die Liegenschaft am Unteren Quai 30 besetzt hält.
Unterzeichnet war dieser Brief im Namen eines Kollektivs, er enthielt jedoch keine Namen von Personen.
Der Gemeinderat erinnert daran, dass er als gewählte Behörde und aus Prinzip nur mit Personen diskutieren kann, die unter ihrer wahren Identität auftreten.
Dementsprechend wird der Gemeinderat dem Kollektiv keine Antwort zukommen lassen. Er hat die Forderungen des Kollektivs dennoch zur Kenntnis genommen.
Beratung und Unterstützung des Kollektivs
Er stellt fest, dass Kontakte zwischen dem Kanton Bern, dem Grundeigentümer, und dem Kollektiv zustande gekommen sind.
Artikel 6 Absatz 1 des städtischen Reglements über die Zwischennutzung von Leerraum (SGR 7.2.1-6) – zu betrachten in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben c und d – hält Folgendes fest: «Personen oder Organisationen, die an einer Zwischennutzung interessiert sind, können die Stadt um Vermittlung des Kontakts zu den Eigentümern und um Beratung und Unterstützung ersuchen.»
Der Kanton Bern hat sich auch im Grundsatz positiv zu einer möglichen Zwischennutzung des betreffenden Areals geäussert, will aber alle potenziellen Interessierten gleich behandeln und verlangt deshalb verständlicherweise, dass das Kollektiv die Besetzung umgehend beendet.
Da mit dem Kanton Bern ein professioneller, öffentlicher Partner involviert ist, erscheint eine Beratung und Unterstützung des Kollektivs seitens der Stadt Biel nicht notwendig und solche Schritte sind auf jeden Fall ausgeschlossen, solange der illegale Zustand der Besetzung andauert.