Biel BE: Veranstaltungen am Strandboden – neue Regeln ab 2027
In Biel BE sollen ab dem 1. Januar 2027 neue Regeln für Veranstaltungen auf dem Strandboden gelten. Erlaubt sind dann höchstens 60 Veranstaltungstage pro Jahr.

Der Gemeinderat hat die Verordnung über Veranstaltungen auf dem Strandboden überarbeitet. Dieser äusserst sensible und bei der Bevölkerung sehr beliebte Ort muss attraktiv und zugänglich bleiben und gleichzeitig Raum für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse und von nicht kommerziellem Charakter bieten.
Der Strandboden ist bei der Bieler Bevölkerung, aber auch bei Besucherinnen und Besuchern ausserordentlich beliebt. Er ist der wichtigste Zugang zum Seeufer und dient als Treffpunkt für Familienspaziergänge, Fussball- oder Volleyballpartien, Picknicks, Sommerfeste usw. Die Nutzung wird sich in den kommenden Jahren mit der Eröffnung des nahen Campus der Berner Fachhochschule sicher noch intensivieren und auch die kontinuierlich steigenden Schülerzahlen des Gymnasiums werden dazu beitragen.
Um dieser stärkeren Nutzung sowie den zunehmenden Gesuchen für die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Strandboden gerecht zu werden, hat der Gemeinderat beschlossen, die Verordnung über Veranstaltungen auf dem Strandboden zu überarbeiten. Ziel ist es, eine flexiblere Nutzung des Areals zu ermöglichen und gleichzeitig dessen öffentlichen und nicht kommerziellen Charakter zu wahren sowie den Zugang zum Seeufer sicherzustellen.
Bessere Abgrenzung der Sektoren
Die Totalrevision der Verordnung sieht konkret die Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Joranplatz sowie die Aufteilung in drei Sektoren vor. Veranstaltungen sollen hauptsächlich auf dem Joranplatz stattfinden, wo die erforderliche Infrastruktur bereits vorhanden ist, sowie im hinteren Teil des Strandbodens. In unmittelbarer Nähe des Sees dürfen hingegen nur an einer begrenzten Anzahl von Tagen Veranstaltungen stattfinden, damit das Ufer für die Öffentlichkeit so frei zugänglich wie möglich bleibt.
Die revidierte Verordnung hält am Grundsatz fest, wonach Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sein müssen, das Vorrang vor privaten, insbesondere kommerziellen Interessen hat. Sie hält zudem fest, dass die Veranstaltungen die öffentliche Nutzung des Strandbodens nicht beeinträchtigen dürfen und dass Lärmbelästigungen sowie Auswirkungen auf die Tierwelt so gering wie möglich gehalten werden müssen. Insgesamt dürfen im gesamten Bereich pro Jahr an maximal 60 Tagen Veranstaltungen durchgeführt werden, davon nur 20 an Wochenenden.
Im Sektor am Seeufer sind lediglich 17 Veranstaltungstage erlaubt.
Die revidierte Verordnung wird in den nächsten Tagen publiziert. Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.






