Zahl der Sozialhilfebezüger im Kanton Bern leicht gesunken
Im vergangenen Jahr haben im Kanton Bern 44'549 Personen Sozialhilfe bezogen - 387 Personen weniger als im Vorjahr. Das zeigt ein am Donnerstag veröffentlichter Bericht. Auch die Nettokosten des Kantons sanken leicht, doch stiegen die Kosten pro unterstützte Person.

Wie die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion in einer Mitteilung schreibt, betrugen die Nettokosten der wirtschaftlichen Sozialhilfe im Jahr 2019 rund 470 Millionen Franken. Das ist zirka eine Million weniger als im Jahr zuvor.
Hingegen stiegen die durchschnittlichen Kosten pro unterstützte Person gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozent auf 10'543 Franken. Im Durchschnitt wurde jede Person im Jahr 2019 während 9,2 Monaten unterstützt. Die Nettokosten pro Person und effektiv unterstütztem Monat betrugen somit 1146 Franken.
Knapp ein Drittel aller Sozialhilfebezüger sind Kinder und Jugendliche. Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren machen gut 9 Prozent der Bezüger aus. Leicht mehr Unterstützte sind 56 bis 64 Jahre alt und gut ein Prozent aller Sozialhilfebezüger sind mehr als 65-jährig.
Bei knapp der Hälfte der Unterstützten im Alter von 25 bis 64 Jahren ist die obligatorische Schule der höchste Bildungsabschluss. Unter den Ausländerinnen und Ausländern haben gut 60 Prozent keine weitere Ausbildung als die obligatorische Schule, während dies bei 35 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer der Fall ist.
Rund ein Drittel ist erwerbstätig, das zweite Drittel auf Stellensuche und das letzte Drittel hat keine Arbeit, zum Beispiel weil Kinder betreut werden oder vorübergehend eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Im Vergleich zu 2018 hat die Anzahl Erwerbstätiger, die Sozialhilfe beziehen, um 4,6 Prozent zugenommen.
Unter den erwerbstätigen Personen arbeiten rund 15 Prozent Vollzeit bei einem Pensum von mindestens 90 Prozent. Dennoch können sie ihren Lebensunterhalt nicht ohne Sozialhilfeunterstützung bestreiten. Die Zahl der erwerbslosen Sozialhilfebezüger nahm um 5,4 Prozent ab.
Die Sozialhilfe hat zum Ziel, in finanzielle Not geratene Personen vorübergehend zu unterstützen. Bei rund einem Drittel der abgeschlossenen Sozialhilfefälle war die verbesserte Erwerbssituation ausschlaggebend, dass keine Sozialhilfe mehr nötig war. Rund 23 Prozent lösten sich von der Sozialhilfe, weil andere Sozialleistungen, zum Beispiel die AHV, die Existenz sicherten.
Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Person unrechtmässig Sozialhilfe bezieht, bezogen oder zu erhalten versucht hat, darf von den Sozialdiensten eine sogenannte Sozialinspektion angeordnet werden. Im Jahr 2019 waren es 150 Sozialinspektionen, 35 Fälle weniger als im Jahr zuvor.
111 von 150 Fällen konnte 2019 abgeschlossen werden. In knapp zwei Dritteln der abgeschlossenen Fälle erhärtete sich der Verdacht des unrechtmässigen Sozialhilfebezugs. Als Folge davon wurden 45 Strafanzeigen eingereicht. Ebenso wurde bei 49 Fällen die vollständige oder teilweise Rückerstattung der bezogenen Leistungen angeordnet.