Steuerfussabtausch bei Luzerner AFR18 verletzt Gemeindeautonomie
Die Luzerner Gemeinden können 2020 ihren Steuerfuss selber festsetzen und müssen diesen nicht erhöhen. Das Bundesgericht ist nicht einverstanden damit.

Die Luzerner Gemeinden können 2020 ihren Steuerfuss selber festsetzen und müssen diesen nicht erhöhen, wie es die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) vorgesehen hatte. Das Bundesgericht hat den Steuerfussabtausch gerügt, die Vorlage als solche aber gestützt.