Sankt Gallen: Keine Besuchseinschränkungen in Alters- & Pflegeheimen

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Bern,

In Sankt Gallen gibt es keine Besuchseinschränkungen mehr für in Alters- und Pflegeheime. Die Institutionen sollen eigene Regelungen ausarbeiten.

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Im neuen Hauptgebäude auf dem bestehenden Areal St. Martinsgrund sollen auf vier Etagen 80 Pflegebetten zur Verfügung stehen. (Altersheim, Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Juli gibt es in St. Galler Alters- und Pflegeheimen keine Besuchereinschränkungen.
  • Nach dem 16. März galt für Alters- und Pflegeheime ein Besuchsverbot.
  • Die Kompetenz für Besuchsregelungen liegt danach wieder bei den Institutionen selbst.

In den St. Galler Alters- und Pflegeheimen werden die kantonalen Besuchseinschränkungen auf den 1. Juli aufgehoben. Den Institutionen wird empfohlen, eigene Regelungen auszuarbeiten.

Nach dem 16. März galt für Alters- und Pflegeheime ein Besuchsverbot. Ab dem 11. Mai 2020 wurde es durch Besuchseinschränkungen ersetzt.

Diese würden nun auf den 1. Juli aufgehoben, teilte das Gesundheitsdepartement Sankt Gallen am Mittwoch mit.

Die Kompetenz für Besuchsregelungen liegt danach wieder bei den Alters- und Pflegeheimen. Diese sollen sich dabei an den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) orientieren, heisst es in der Mitteilung.

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