Wie die Gemeinde Mühleberg mitteilt, sollen Gräber, deren Ruhedauer von 25 Jahren abgelaufen ist, ab Mitte März 2023 aufgehoben werden.
Das Dorfzentrum in Mühleberg.
Das Dorfzentrum in Mühleberg. - Nau.ch

In Anwendung von Artikel 26 und 27 Friedhofreglement Mühleberg vom 23. Mai 2011 ist je nach Witterung ab circa Mitte März 2023 die Aufhebung von Gräbern vorgesehen.

Von der Aufhebung sind Erdbestattungs- und Urnengräber der Bestattungsjahre 1996 und 1997 betroffen.

Für die genannten Gräber ist die reglementarische Ruhedauer von 25 Jahren abgelaufen.

Die Ruhedauer wird immer von der ersten Bestattung beziehungsweise Beisetzung an gerechnet.

Angehörige sollen Grabmäler und Pflanzen beseitigen

Angehörige oder Beauftragte, die für den Unterhalt dieser Gräber aufkommen, werden aufgefordert, die Grabmäler und eventuell Pflanzen bis spätestens Mitte März 2023 zu entfernen.

Alle nach diesem Datum noch verbleibenden Grabmäler und Pflanzen werden durch die Friedhofverwaltung abgeräumt, damit die Arbeiten rechtzeitig aufgenommen werden können.

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