Der Gemeinderat Wohlen stimmte zu, dass nach der Tarifstufe 1 nun auch bei der Tarifstufe 2 die entsprechenden Leistungsstunden verbilligt werden sollten.
Das Gemeindehaus in Wohlen.
Das Gemeindehaus in Wohlen. - Nau.ch

Zur Entlastung betreuender Angehöriger und zur Unterstützung alleinstehender betreuungsbedürftiger Personen wurde im April 2021 ein Leistungsvertrag mit dem Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Bern abgeschlossen. Dabei wurde beschlossen, dass die Gemeinde Wohlen pro Jahr bis zu maximal 4000 Leistungsstunden für Personen mit kleinen Einkommen um 10 Franken verbilligt.

Nun zeigt sich, dass von der definierten Einkommensgrenze der Tarifstufe 1 nicht alle Personen mit knappen Mitteln profitieren können. Aus diesem Grund sollen nun auch bei der Tarifstufe 2 die entsprechenden Leistungsstunden um 10 Franken verbilligt werden. Der Gemeinderat stimmte dieser Vertragsanpassung zu.

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