Kanton Bern soll Videoüberwachung in Gemeinden anordnen können
Der Kanton Bern soll künftig die Videoüberwachung an neuralgischen Stellen anordnen können, wenn dies die betreffende Gemeinde nicht von sich aus tut.

Der Kanton Bern soll künftig die Videoüberwachung an neuralgischen Stellen anordnen können, wenn dies die betreffende Gemeinde nicht von sich aus tut. Das fordert der Grosse Rat.
Mit 77 zu 69 Stimmen überwies er am Mittwoch eine Motion aus den Reihen von BDP, FDP, SVP und EDU. Der Regierungsrat wird damit verpflichtet, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten.
Gegen den Vorstoss wandte sich die Ratslinke, die eine Verletzung der Gemeindeautonomie witterte. Sowieso richteten sich die Pläne vor allem gegen die rot-grün regierten Städte Bern und Biel, mutmassten verschiedene Sprecher. Videokameras könnten zudem ein falsches Gefühl von Sicherheit vermitteln, sie alleine lösten keine Probleme.
Anders sah es die Ratsmehrheit. An Orten, wo es immer wieder Diebstähle, Drogenhandel, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen gebe, könnten Videoüberwachungen die öffentliche Sicherheit durchaus steigern.
In der Regel griffen die Gemeinden selber zu dieser Massnahme, wenn sie ihnen sinnvoll erscheine. Wo das zum Beispiel aus politischen Gründen ausbleibe, solle der Kanton eingreifen können.
Der Regierungsrat empfahl den Vorstoss zur Annahme. Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) begrüsste im Rat auch die Forderung, dass der Kanton die Kosten für angeordnete Videoüberwachungen an die betreffende Gemeinde überwälzen kann.
Die Juso Kanton Bern kritisierte den Grossratsentscheid. Die Motion schränke die Autonomie von Gemeinden und Städten unverhältnismässig ein, hält die Partei in einem Communiqué fest.
Dass Vandalismus und Kriminalität thematisiert werden müssten, stehe ausser Frage. Nötig seien aber nicht repressive, sondern präventive Massnahmen. Dazu gehörten etwa die verstärkte Präsenz von Sozialarbeitenden sowie die Schaffung von konsumfreien Treffpunkten für Kinder und Jugendliche.