Der Kanton Bern weigert sich, mehrere Asylsuchende, die nach eigenen Angaben aus Tibet stammen, als Härtefall zu betrachten und ihnen eine Aufenthaltsbewilligung auszustellen. Als Grund gibt das kantonale Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) an, die Gesuchsteller hätten keine gültigen Beweisdokumente vorgelegt.
Asylunterkunft
Asylunterkunft. (Symbolbild) - keystone

Die kantonale Sicherheitsdirektion schreibt in einer Mitteilung vom Dienstag, das ABEV behandle solche Gesuche nach den Vorgaben des Staatssekretariats für Migration (SEM). Zu diesen Vorgaben gehöre, dass die Gesuchsteller ihre Identität offenlegen müssten.

Im Asylverfahren habe das SEM die Angaben der Gesuchsteller zu Herkunft und Identität als nicht glaubhaft eingeschätzt. An diese Beurteilung sei der Kanton Bern gebunden, solange die betroffenen Personen nicht den Gegenbeweis erbrächten.

Das Bundesverwaltungsgericht habe bestätigt, dass die Kriterien für eine Härtefallregelung nicht erfüllt seien, wenn Gesuchsteller bei der Beschaffung von Papieren und der Offenlegung ihrer Identität nicht mithülfen. Der Kanton Bern prüfe Härtefallgesuche. Doch müssten sie die Kriterien «vollumfänglich erfüllen».

Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen worden ist oder die einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, haben keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe. Sie müssen die Schweiz verlassen. Bei Bedarf können sie jedoch Nothilfe verlangen.

Ausgelöst wurden die Gesuche um eine Härtefallregelung nach Angaben des Kantons durch die Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingswesens im Kanton Bern. Der bernische Grosse Rat beschloss diese Neustrukturierung in Form eines neuen kantonalen Einführungsgesetzes zur Asylreform im vergangenen Jahr.

Die Neustrukturierung verfolgt zwei Hauptziele: Wer bleiben darf, soll besser integriert werden. Wer gehen muss, soll zügig ausgeschafft werden.

In diesem Frühling wird der Kanton Bern damit beginnen, Personen mit rechtskräftigem negativem Asylentscheid in einem Rückkehrzentrum unterzubringen. Sämtliche Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid im Kanton Bern erhielten dazu ein Informationsschreiben.

Nachdem der Kanton Bern Personen mit rechtskräftigem negativem Entscheid über diese Änderung ins Bild gesetzt hatte, gingen laut Kanton Bern die Gesuche um eine Härtefallregelung ein.

Mitte Januar schrieb der Kanton Bern in einer Mitteilung, abgewiesene Asylbewerber, die sich bis Ende Februar 2020 für eine selbständige Rückreise anmeldeten, könnte mit einem finanziellen Zustupf rechnen. Sie erhielten also eine höhere Rückkehrhilfe.

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