Wie der Kanton Bern mitteilt, spricht sich SAK klar für die digitale Umzugsmeldung aus und sagt Ja zum Rahmenkredit für die Förderung von Gemeindefusionen.
Stadt Bern
Stadt Bern mit dem Bundeshaus im Vordergrund. - keystone

Mit der Änderung des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sollen die Gemeinden künftig verpflichtet werden, die Umzugsmeldung digital anzubieten (eUmzug).

Damit wird der seit 2019 versuchsweise und auf freiwilliger Ebene zugelassene digitale Umzug definitiv eingeführt.

Er wird zur obligatorischen Dienstleistung für alle bernischen Gemeinden. Die Gemeinden sollen zwei Jahre Zeit haben, um den eUmzug einzuführen.

Die Änderungen sollen per 1. Februar 2024 in Kraft treten. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) spricht sich klar für den eUmzug aus.

Heimatausweis muss nicht mehr hinterlegt werden

Der eUmzug steht Schweizer Bürgern sowie ausländischen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz mit bestimmtem Aufenthaltsstatus offen.

Die persönliche An- und Abmeldung bei der Gemeinde soll aber nach wie vor möglich bleiben.

Neu sollen bei der Anmeldung auch Heimatschein beziehungsweise Heimatausweis nicht mehr hinterlegt werden müssen. Die SAK unterstützt diese Änderungen.

Drittmeldepflicht soll nicht eingeführt werden

Die Einführung einer Drittmeldepflicht lehnt sie jedoch mehrheitlich ab.

Damit müssten Personen, die eine Wohnung vermieten, den Gemeinden Mieterwechsel melden.

Die SAK befürchtet einen Flickenteppich, da das Angebot freiwillig wäre, und will Vermieter und Vermieterinnen durch eine Drittmeldepflicht nicht zusätzlich belasten.

Rahmenkredit für die Gemeindefusionsförderung angenommen

Die SAK unterstützt den Rahmenkredit zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen in der Höhe von 2,8 Millionen Franken.

Mit dem Kredit sollen die nötigen Mittel bereitgestellt werden, um Fusionsprojekte von Gemeinden in den Jahren 2024 und 2025 zu fördern.

Unterstützt werden sowohl laufende Fusionsprojekte als auch die Abklärung von zukünftigen Fusionsprojekten, die in diesen zwei Jahren gestartet werden.

Der Kanton fördert seit 2004 freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden mit Finanzhilfen. Er tut dies gestützt auf das Gemeindefusionsgesetz.

Ab 2025 soll eine überarbeitete Rechtsgrundlage gelten

Der vorliegende Rahmenkredit umfasst nur die kommenden zwei Jahre.

Grund dafür ist die geplante Neuausrichtung der Fusionsförderung und die Weiterentwicklung der Förderinstrumente.

Ab 2025 soll dafür eine überarbeitete Rechtsgrundlage gelten.

Für Gemeinden, die per 1. Januar 2025 eine Fusion umsetzen oder im Laufe des Jahres 2025 Abklärungen starten, sind Übergangsregelungen vorgesehen.

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