Kanton Bern: Bypass Bern-Ost – Kanton und Gemeinden fordern Tempo

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Der Kanton Bern, die Stadt Bern sowie Muri und Ostermundigen verlangen vom Bund, dass der Bypass Bern-Ost planmässig weitergeplant und bis 2055 gebaut wird.

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Eine Absperrung (Symbolbild) - Keystone

Der Kanton Bern, die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM, die Stadt Bern und die Gemeinden Muri bei Bern und Ostermundigen fordern vom Bund in der Stellungnahme zur Vernehmlassung Verkehr '45 für den Fokusraum Bern-Ost, dass die Arbeiten am Bypass Bern-Ost planmässig weitergeführt und das Projekt im Realisierungshorizont 2055 umgesetzt wird. Der Bypass Bern-Ost ist ein Schlüsselprojekt für ein resilientes und stabiles Nationalstrassennetz und für die Siedlungs- und Freiraumentwicklung im Raum Bern – weitere Verzögerungen gefährden die gemeinsamen Ziele.

Die Planungsträgerinnen und -träger des Fokusraums Bern-Ost begrüssen ausdrücklich die Aufnahme des Projekts Bypass Bern-Ost in das Gesamtportfolio des ASTRA. Sie werten dies als wichtiges Bekenntnis des Bundes zum Vorhaben und als Bestätigung für dessen hohe Projektreife. Das Projekt Bypass Bern-Ost ist bereit für die Konsultation des Kantons.

Das Vorhaben ist Teil des Gesamtsystems, das für eine verbesserte Resilienz und Robustheit des Nationalstrassennetzes in der Region Bern sorgt und neue Möglichkeiten für die koordinierte Entwicklung von Siedlung, Freiraum und Verkehr bietet. Eine Verzögerung auf unbestimmte Zeit würde das Gesamtsystem negativ beeinflussen, die bereits geleisteten Planungsarbeiten zunichtemachen und die über Beteiligungsverfahren geschaffene breite Akzeptanz gefährden. Das Projekt muss deshalb im Realisierungshorizont 2055 umgesetzt werden.

Ganzheitliche Perspektive für Infrastrukturplanung

Die genannten Planungsträgerinnen und -träger des Fokusraums Bern-Ost bemängeln in ihrer Stellungnahme, dass die Analyse einseitig auf verkehrliche und betriebliche Kriterien fokussiert. Sie beantragen, dass die Infrastrukturplanung eine gesamtheitliche Perspektive einnimmt und raumplanerische Kriterien als zentrales Rückgrat der Planung stärker berücksichtigt. Gerade weil Infrastrukturvorhaben die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die Lebensqualität langfristig beeinflussen, müssen bei der Planung verkehrliche, räumliche, gesellschaftliche und städtebauliche Aspekte gleichwertig beachtet werden.

Politische Machbarkeit als Bewertungskriterium

Im bisherigen Planungsprozess für den Bypass Bern-Ost haben verschiedene Planungspartner ihre teils gegenläufigen Einzelinteressen vorbildlich konsolidiert und die Bevölkerung über mehrere Partizipationsveranstaltungen einbezogen. Dieser konstruktive Ansatz ist die Basis für die breite Akzeptanz des Vorhabens und hat Vorbildcharakter für den Nationalstrassenbau in anderen Regionen der Schweiz. Neben der Finanzierbarkeit ist die politische und gesellschaftliche Akzeptanz zentral für den effizienten Bau von Infrastrukturvorhaben.

Der Bypass Bern-Ost leistet einen abgestimmten Beitrag zur Siedlungsentwicklung und weist einen weit fortgeschrittenen Projektstand auf. Damit verfügt das Vorhaben über eine hohe politische Machbarkeit. Die genannten Planungsträgerinnen und -träger des Fokusraums Bern-Ost verlangen, dass Projekte, welche diese Aspekte erfüllen bei der Zuweisung von Planungsgeldern verbindlich berücksichtigt werden.

Zukunftsfähige Strassenprojekte müssen Hand bieten für eine verträgliche, vernetzte und verkehrsträgerübergreifende Mobilität, so wie das die bisherigen Arbeiten am Bypass Bern-Ost vorbildlich leisten. Nur dank des ausgewogenen Miteinanders und des Einbezugs der Bevölkerung können Strassenprojekte breite Zustimmung finden und langfristig erfolgreich umgesetzt werden. Kanton, Stadt und beteiligte Gemeinden engagieren sich weiterhin gemeinsam für dieses Zukunftsmodell und erwarten, dass dies in der parlamentarischen Debatte berücksichtigt wird.

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