Kanton Bern: Berner Stromfirmen erhalten Anspruch auf KWO-Strom

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Der Berner Regierungsrat hat sich mit den KWO-Aktionären geeinigt: Ab 2042 haben die Berner Energieversorger Anspruch auf sechs Prozent der Stromproduktion.

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Kanton Bern: Berner Sternenmarkt. (Symbolbild) - Stadt Bern - Nau.ch / Simone Imhof

Mit der Konzessionsstrategie Wasserkraft schafft der Regierungsrat frühzeitig Klarheit bezüglich der Erneuerung von Konzessionen.

Die Ausgangslage für die Vergabe von Konzessionen ist im Kanton Bern anders als in anderen Wasserkraftkantonen. Bereits heute ist die Wasserkraft mehrheitlich im Besitz von Berner Stromunternehmen. Der Kanton ist mit seiner Beteiligung an der BKW indirekt an zahlreichen Anlagen beteiligt.

Damit ist die Zielsetzung anderer Kantone, nämlich die Wasserkraft durch im Kanton ansässige oder eigene Unternehmen zu nutzen, im Kanton Bern bereits weitgehend erfüllt.

Die Berner Unternehmen betreiben ihre Wasserkraftwerke mit den notwendigen Kompetenzen und sind im Kanton und den Regionen bestens verankert. Der Regierungsrat will diese bewährte Zusammenarbeit weiterführen: Wenn Konzessionen auslaufen, sollen sie grundsätzlich wieder den bisherigen Unternehmen erteilt werden. Der Kanton wird auch künftig darauf verzichten, selbst Wasserkraftwerke zu betreiben.

Diese Grundsätze der Strategie waren im Grossen Rat bei der Erstbehandlung der Vorlage weitgehend unbestritten.

Mehr Einfluss für Berner Energieunternehmen bei der KWO

Ein wesentlicher Teil der Konzessionsstrategie ist die energiepolitisch wichtigste Konzession der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO). Im Grimselgebiet betreibt die KWO den grössten Kraftwerkspark im Kanton Bern. Der Grosse Rat hat die Konzessionsstrategie Wasserkraft bezüglich der KWO jedoch an den Regierungsrat zurückgewiesen.

Dies mit der Auflage, die Berner Energieunternehmen insgesamt zu stärken: Er forderte den Regierungsrat auf, das Konsortium EVU Bern, in dem sich Berner Energieversorgungsunternehmen (EVU) zusammengeschlossen haben, in geeigneter Weise an der KWO teilhaben zu lassen. In den letzten Monaten haben Bau- und Verkehrsdirektorin Evi Allemann und Wirtschafts-, Energie und Umweltdirektor Raphael Lanz intensive Gespräche mit den Aktionären sowie den Berner Energieversorgungsunternehmen geführt. Dabei wurden Lösungsmöglichkeiten geprüft, um die Unternehmen des Konsortiums in geeigneter Weise einbinden zu können.

Kleinere Stromunternehmen sollen Anspruch auf KWO-Strom erhalten. Als Ergebnis des Dialogs und der Vermittlung des Regierungsrats haben sich Vertreterinnen und Vertreter der heutigen KWO-Aktionäre und des Konsortiums EVU Bern nun auf eine gemeinsame Lösung geeinigt. Demnach sollen die im Konsortium zusammengeschlossenen Unternehmen ab Anfang 2042 zu Jahreskosten einen Anspruch auf sechs Prozent der Jahresproduktion der KWO erhalten.

Zu diesem Zweck wollen die EVU eine neue Aktiengesellschaft gründen.

Der Regierungsrat unterstützt diese Lösung und übernimmt sie in die Konzessionsstrategie Wasserkraft. Sie stärkt die bernischen Energieversorgungsunternehmen und bindet diese über den Anspruch auf KWO-Strom enger ein. Schliesslich wird der Regierungsrat in seinem Entwurf für die Erneuerung der Gesamtkonzession der KWO ab 2042 sicherstellen, dass diese eigenständig geführt wird, ihren Sitz in Innertkirchen beibehält, Arbeitsplätze in der Region fördert und konkret umschriebene touristische Infrastruktur zur Verfügung stellt.

Definitive Regelung der Beteiligungen

Zudem hat der Regierungsrat die Beteiligungsverhältnisse an der KWO abschliessend geregelt. Demnach wird die BKW künftig 60 Prozent der Anteile halten, Energie Wasser Bern (ewb) 20 Prozent.

Die ausserkantonalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Industrielle Werke Basel (iwb) und Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) sollen weiterhin als bewährte Partner an der KWO partizipieren, dies mit je 10 Prozent der Aktien. Aktuell besitzen diese beiden Werke zusammen 33,3 Prozent der Anteile. Mit der neuen Aufteilung des Aktionariats sind alle beteiligten Parteien einverstanden.

Die KWO-Aktionäre haben sich bereits im Februar 2026 bereit erklärt, die Beteiligungsverhältnisse entsprechend anzupassen.

Entschädigung für den Verzicht auf den Heimfall

Gemäss der in anderen Wasserkraftkantonen üblichen Praxis sollen die Betreiberinnen und Betreiber der Anlagen künftig eine Entschädigung an den Kanton bezahlen, wenn dieser auf das Heimfallrecht verzichtet. Die Entschädigung ist der Preis dafür, dass der Kanton dem bisherigen Betreiber die Anlage weiterhin überlässt, statt sein gesetzliches Recht zur (teilweise unentgeltlichen) Übernahme auszuüben.

Die Höhe der Heimfallverzichtsentschädigung ist ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der von der KWO geplanten Grossprojekte («Trift», «Grimselseevergrösserung»). Der Regierungsrat wird dies bei der Festlegung der Ausgestaltung berücksichtigen. Er hat bereits gewisse Eckpunkte ergänzt und wird nun in einem nächsten Schritt ein Konzept zur weiteren Konkretisierung der Heimfallverzichtsentschädigung erarbeiten.

Der Grosse Rat wird sich in der Wintersession 2026 erneut mit der Konzessionsstrategie Wasserkraft befassen.

Vergabe von Konzessionen für die Nutzung der Wasserkraft im Kanton Bern

Wer im Kanton Bern Wasserkraft nutzen will, braucht dafür vom Kanton eine Konzession. Diese erlaubt den Energieunternehmen, das Wasser zur Stromerzeugung zu nutzen. In der Regel laufen Konzessionen für mittlere und grosse Wasserkraftwerke zwischen 60 bis 80 Jahren.

Die lange Frist soll es den Betreibern ermöglichen, die getätigten Investitionen über eine lange Zeit auszugleichen. Gemäss dem Wassernutzungsgesetz gehen die Kraftwerke nach Ablauf der Konzession an den Konzessionsgeber, also den Kanton, über. Für diesen sogenannten Heimfall gilt: Die hydraulischen Teile (Staumauern, Druckrohre usw.) sind unentgeltlich; die elektrischen Teile (Generatoren, Transformatoren usw.) können zu einem angemessenen Preis erworben werden.

Im Hinblick auf das Konzessionsende stehen für den Konzessionsgeber zwei Handlungsmöglichkeiten im Vordergrund: den Heimfall ausüben oder ein Verzicht auf den Heimfall. Wenn der Konzessionsgeber den Heimfall ausübt, hat er im Wesentlichen folgende Optionen: Er kann die Konzession an einen anderen Betreiber neu vergeben oder die Anlagen selbst weiterbetreiben.

Regierungsrätin Evi Allemann, Bau- und Verkehrsdirektorin: «Die neue Strategie verbindet energiepolitische, wirtschaftliche und regionalpolitische Interessen. Sie stärkt die Positionierung des Kantons Bern bei der KWO und schafft gleichzeitig die Voraussetzungen für den Ausbau der Wasserkraft

Regierungsrat Raphael Lanz, Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor: «Die Vereinbarung stärkt den Energiekanton Bern: Sie schafft Klarheit für die anstehenden Investitionsentscheide und stärkt damit insgesamt die bernische Energiewirtschaft»

Robert Itschner, CEO BKW: «Wir freuen uns, zusammen mit allen Partnern die KWO zu stärken und gemeinsam die Wasserkraft im Kanton Bern langfristig weiterzuentwickeln.»

Cornelia Mellenberger, CEO ewb: «Bei der vorgeschlagenen Lösung geht es um weit mehr als um Beteiligungen und Stromlieferung: Es geht darum, gemeinsam – mit allen vier Aktionären und dem Konsortium EVU Bern – Verantwortung zu übernehmen, für zunehmend wertvollen Winterstrom, für Versorgungssicherheit und für eine erneuerbare Energieversorgung.»

Michael Gruber, CEO Energie Thun AG, Konsortium EVU Bern: «Mit dieser Lösung werden die regionalen Energieversorger nachhaltig gestärkt und enger in die künftige Nutzung der Berner Wasserkraft eingebunden.»

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