Jokertage an Zürcher Mittelschulen werden eingeführt
Ab dem Schuljahr 2020/21 können Mittelschülerinnen und -schüler im Kanton Zürich in einem Schuljahr zwei Jokertage beziehen. Damit können sie ohne spezielle Gründe dem Unterricht fernbleiben.

Ab dem Schuljahr 2020/21 können Mittelschülerinnen und -schüler im Kanton Zürich in einem Schuljahr zwei Jokertage beziehen. Damit können sie ohne spezielle Gründe dem Unterricht fernbleiben.
Der Bezug der Jokertage muss 14 Tage im Voraus angekündigt werden, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Zudem können die Schulen Sperrtage festlegen, an denen die Jokertage nicht bezogen werden können, beispielsweise bei besonderen Anlässen oder Veranstaltungen.
Einzelinitiative aus dem Jahr 2015
Die Einführung der Jokertage an den Mittelschulen geht zurück auf eine Initiative von Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule Zürcher Unterland. Ihr damaliger Lehrer hat die Idee als Einzelinitiative 2015 im Kantonsrat eingereicht.
Der Kantonsrat hat der Initiative im April 2018 mit 89 zu 58 Stimmen zugestimmt und im Mittelschulgesetz die Jokertage verankert.