Auf Jagdschiessplätzen im Kanton Bern dürfen Jäger auch in Zukunft unter freiem Himmel üben.
Kanton Bern
Fahne des Kantons Bern. (Symbolbild) - Keystone

Der Grosse Rat hat einen Vorstoss abgelehnt, der forderte, dass die Jagdschützen Schüsse nur noch aus schallgeschützten Gebäuden abgeben dürfen.

Der Vorstösser aus den Reihen der Grünen führte vor allem die Lärmemissionen ins Feld.

Die Jagdschiessanlagen im Kanton Bern seien verpflichtet, Lärmgrenzwerte einzuhalten, betonte demgegenüber Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP).

Die Anlagen würden alle gesetzeskonform betrieben.

Jäger müssten gut ausgebildet werden

Die Forderung der Motion schiesse über das Ziel hinaus, waren sich die meisten Fraktionen einig.

Jäger müssten gut ausgebildet werden, sie seien schliesslich im öffentlichen Auftrag für eine Regulierung der Wildtierpopulation unterwegs.

Eine Auflage, dass Jagdschützen nur noch aus schallgeschützten Gebäuden schiessen dürften, sei unverhältnismässig.

Der Rat lehnte die verschiedenen Punkte des Vorstosses deutlich ab. Darunter war auch die Forderung nach einem Verbot von bleihaltiger Munition. SP und Grüne hätten dies unterstützt, doch der Rat lehnte es ab.

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