Heimatschutz wehrt sich gegen Abbruch im Tscharnergut BE

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    Bern,

    Der Berner Heimatschutz wehrt sich gegen den Abbruch eines Wohngebäudes im Tscharnergut. Es sei ein gefährlicher Präzedenzfall.

    Tscharnergut
    Blick auf das Berner Tscharnergut. - Keystone

    Der Berner Heimatschutz wehrt sich gegen den Abbruch eines denkmalgeschützten Wohngebäudes im Tscharnergut. Die Hochhäuser im «Tscharni» seien anerkanntermassen von nationaler Bedeutung, heisst es zur Begründung.

    Regierungsstatthalter Christoph Lerch hatte der Fambau-Genossenschaft die Abbruchbewilligung erteilt. Müsste das Gebäude saniert werden, erlitte der Eigentümer nicht zumutbare Verluste, machte er geltend. Anders sieht es der Heimatschutz, wie er am Mittwoch mitteilte.

    Das Gesetz verbiete den Abbruch des Hochhauses an der Fellerstrasse 30. Der Statthalter habe einen gefährlichen Präzedenzfall für andere schützenswerte Bauten geschaffen, insbesondere im Tscharnergut. Eine Sanierung des Wohngebäudes sei aus bautechnischer Sicht möglich und wirtschaftlich durchaus tragbar.

    Die Überbauung Tscharnergut im Westen Berns stammt aus den 1950er-Jahren. Sie wurde für 5000 Einwohner errichtet und fand als grösstes Wohnbauprojekt der Schweiz internationale Beachtung.

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