Gutachter sieht bei BLS keine Mängel im Bestellverfahren
Das Gutachten entstand im Nachgang zu den Vorkomnisssen rund um zu hohe Abgeltungszahlungen im regionalen Personenverkehr bei der BLS. Experte Thomas Sägesser untersuchte das Bestellerverfahren und die interne Rollenverteilung in der Bau- und Verkehrsdirektion.
Sägesser kommt zum Schluss, dass die internen Prozesse im Fachamt und der Direktion greifen und nicht zu Interessenskonflikten führen, wie die Bau- und Verkehrsdirektion am Freitag mitteilte. Die Ansiedlung der Besteller- und Eignerrolle in der Bau- und Verkehrsdirektion sei gesetzeskonform.
Die Aufsicht über den öffentlichen Verkehr liegt beim Bund. Den kantonalen Ämtern für Verkehr obliegt laut dem Gutachter «nur dann eine Aufsicht über die konzessionierten Transportunternehmen, wenn das in einem kantonalen Gesetz vorgesehen ist». Im Kanton Bern enthält das Gesetz über den öffentlichen Verkehr keine entsprechende Aufsichtskompetenz.
Der Bericht Sägesser zeigt auf, dass das Bestellverfahren eine Verbundaufgabe ist, die massgeblich auf Bundesgesetz basiert. Dem Bund obliegt als Regulator und Aufsichtsbehörde die zentrale Steuerung und Kontrolle. Im Gegenzug ist der Handlungsspielraum des Kantons klein, obwohl er sich mit grossen Abgeltungsbeiträgen an der Bestellung des regionalen Angebots im öffentlichen Verkehrs beteiligt.
Der Regierungsrat hat den detaillierten Fachbericht zur Kenntnis genommen und würdigt insbesondere die Tatsache, dass der Bau- und Verkehrsdirektion und dem betroffenen Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination eine qualitativ gute Arbeit bescheinigt werden.
Der Bericht zeigt mit Empfehlungen an die Direktion zusätzliches Optimierungspotenzial auf. Weitere Empfehlungen richten sich an Bundesbehörden oder an die Kantone.
Nicht zu den gleichen Schlüssen wie Sägesser kommt die Geschäftsprüfungskommission des bernischen Grossen Rates. Unter ihrem Präsidenten, Grossrat Peter Siegenthaler (SP), warf sie Neuhaus' Direktion in Bezug auf die BLS-Affäre Passivität vor.
Im 39-seitigen Papier kommt die GPK zum Schluss, die Aufsicht der Kantonsregierung über die BLS habe nicht gut funktioniert. Der Regierungsrat sei zu wenig aktiv gewesen und habe den Verwaltungsrat gewähren lassen. Für die Grossratskommission blieb auch die zuständige Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) zu passiv.
Die BLS hatte von Bund und Kanton zu hohe Subventionen bezogen. Zuerst waren Mängel beim sogenannten Zinsglättungsmodell aufgeflogen. Dann wurde bekannt, dass das Unternehmen des öffentlichen Verkehrs zu tiefe Erlöse aus dem Tarifverbund Libero in seine Offerten eingerechnet hatte. Kantonsregierung und BVD wehrten sich gegen die Vorwürfe der GPK.
Der bernische Grosse Rat wird in der Herbstsession über die Berichte debattieren.