Gedruckte Form der Amtsanzeiger bleibt massgebend

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Werden amtliche Publikationen in gedruckter und digitaler Form veröffentlicht, bleibt die gedruckte Form die rechtlich massgebende. Das hat der Grosse Rat am Mittwoch in der zweiten Lesung des Gemeindegesetzes beschlossen.

Grosser Rat
Mit dem BLS-Beteiligungsgesetz verpflichtet sich der Grosse Rat, dem Kanton Bern 50 bis 70 Prozent der BLS-Aktien zuzuweisen. (Archivbild) - keystone

Der Grosse Rat habe vergangene Woche für die Verwaltung das Primat der digitalen Versionen eingeführt, hob Grossrat Stefan Bütikofer (SP) hervor. Wenn man gerade bei den Amtsanzeigern nun auf dem Primat des Gedruckten bestehe, sei dies nicht mehr zeitgemäss.

Der Kanton dürfe nicht jene Menschen vergessen, die noch nicht digital unterwegs seien, argumentierte Verena Aebischer namens der SVP. Widerstand gegen das digitale Primat kam unter anderem auch von den Grünen und der EVP.

Christoph Grupp von den Grünen verwies auf ein Problem der praktischen Handhabung. Wenn in einer Version ein Fehler auftauche und die gedruckte Form massgebend sei, habe man die elektronische Version rasch korrigiert. Umgekehrt müsste man alles neu drucken.

Der Rat entschied sich schliesslich mit 109 zu 40 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür, dass weiterhin die gedruckte Form der Anzeiger rechtlich massgebend ist.

Mit 147 Stimmen, ohne Gegenstimmen und drei Enthaltungen passierten die Änderungen im Gemeindegesetz in zweiter Lesung.

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