Im Streit um die Fussgängerzone in der Thuner Innenstadt hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Beschwerden gegen die Entscheide des Regierungsstatthalters von Thun gutgeheissen. Die Stadt Thun darf also Warenumschlag auch am Nachmittag ermöglichen und Veloverkehr zulassen.
Thun
Ein Bild von Thun aus der Vogelperspektive. - pixabay

Im Streit um die Fussgängerzone in der Thuner Innenstadt hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Beschwerden gegen die Entscheide des Regierungsstatthalters von Thun gutgeheissen. Die Stadt Thun darf also Warenumschlag auch am Nachmittag ermöglichen und Veloverkehr zulassen.

Der Regierungsrat hat die Beschwerden gegen den Entscheid gutgeheissen, weil es nicht Sache des Regierungsstatthalters ist, aufsichtsrechtliche Massnahmen auf dem Gebiet der Strassenverkehrsgesetzgebung zu verfügen, wie der Berner Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Zuständig dafür sei das Tiefbauamt.

Die Beschwerden waren von der Stadt Thun, dem Gewerbeverein Thun und von der Innenstadt-Genossenschaft Thun eingereicht worden. Sie richteten sich gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters Marc Fritschi im April 2019, den Warenumschlag sowie das Bringen und Abholen von gebrechlichen und gehbehinderten Personen in der Fussgängerzone auf den Vormittag zu beschränken sowie ein Fahrverbot für Velos zu verfügen.

Aus Sicht von Fritschi ging die Stadt zu weit, als sie in der Fussgängerzone den Warenumschlag auch am Nachmittag ermöglichte und Veloverkehr grosszügig zuliess. Schliesslich handle es sich nicht um eine «Velozone» kritisierte Fritschi. Der Thuner Gemeinderat reagierte damals konsterniert auf den Entscheid des Statthalters. Fritschi wolle den Veloverkehr und die Veloabstellplätze aus der Fussgängerzone verbannen, obwohl dies gar niemand verlangt habe.

Eine Beschwerde des VCS hatte lediglich dem Güterumschlag-Verkehr gegolten. Fritschi trat zwar auf die VCS-Beschwerde nicht ein, behandelte die Eingabe aber als aufsichtsrechtliche Anzeige und schritt in der Folge als Aufsichtsbehörde ein, die Weisungen erteilen kann. Die Stadtregierung sah die Gemeindeautonomie verletzt und stellte die Zuständigkeit des Regierungsstatthalters in Frage. Sie reichte entsprechend Beschwerde bei der Kantonsregierung ein.

Die Stadt Thun zeigte sich am Donnerstag erfreut über den Entscheid des Kantons Bern. Damit bleibe die aktuelle Verkehrsregelung bestehen und könne nun hoffentlich im Grundsatz von allen akzeptiert werden, teilte die Stadt mit.

Zudem kündigte die Stadt Verbesserungsmassnahmen im Bereich Güterumschlag, Veloabstellflächen und gefahrenen Geschwindigkeiten an. Der Gemeinderat habe das Tiefbauamt bereits beauftragt, ihm bis im Herbst konkrete Optimierungsmassnahmen zum Beschluss vorzulegen, teilte die Stadt mit. Die Massnahmen gehen auf Rückmeldungen einer Ende 2019 durchgeführten Evaluation zurück.

Mit der Eröffnung des Parkings Schlossberg wurde im November 2018 in der Thuner Innenstadt eine Fussgängerzone geschaffen. Sie umfasst das Bälliz, den Rathausplatz, die Untere und Obere Hauptgasse, den Mühleplatz und den Aarequai. Der Warenumschlag blieb sowohl am Vormittag wie auch am Nachmittag erlaubt. Das missfiel dem VCS, der dagegen Beschwerde einreichte.

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