Erste Lockerungen der Corona-Massnahmen im Strafvollzug

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Gefangene dürfen im Kanton Bern unter gewissen Auflagen wieder Besuch empfangen. Das Besuchsrecht war im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeschränkt worden.

strafvollzug corona
Hinter Gittern sind über sechzigjährige Menschen eine kleine Minderheit. Trotzdem können sie den Strafvollzug vor Probleme stellen, vor allem, wenn sie pflegebedürftig werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Nun werden die Pandemie-Massnahmen auch im Justizvollzug schrittweise gelockert, wie die Sicherheitsdirektion am Donnerstag mitteilte. Ab dem 11. Mai werden Besuche in den Vollzugseinrichtungen unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheit in beschränktem Umfang wieder möglich sein.

Das Besuchsrecht kann allerdings auch wieder eingeschränkt werden, falls in einer bernischen Vollzugseinrichtung ein begründeter Verdacht auf einen COVID-19-Fall vorliegt oder ein bestätigter Fall auftritt.

Weiterhin untersagt bleiben Ausgänge und Urlaube, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Für unaufschiebbare Vorbereitungen einer Entlassung kann ein sogenannter Sachurlaub gewährt werden. In Frage kommt dies beispielsweise für ein Vorstellungsgespräch am künftigen Arbeitsplatz oder für die Suche nach einer Wohnung.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist es nach Angaben der Sicherheitsdirektion im bernischen Justizvollzug zu einer einzigen Ansteckung gekommen. Die Person habe die Krankheit überstanden und gelte als geheilt.

Neu eintretende Häftlinge werden mindestens zehn Tage in Quarantäne untergebracht. Die beschlossenen Lockerungen gehen einher mit jenen des Bundesrates und gelten vorerst bis 7. Juni 2020.

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