Der Bundesrat hat die Verlängerung zweier Tarifverträge genehmigt, welche die Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen der oblig. Krankenpflegeversicherung regeln.
Mietzinswucher
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mietzinswucher betrieben zu haben. (Symbolbild) - Unsplash

Die zwei verschiedenen Tarifverträge, die seit 2016 in Kraft sind und vom Bundesrat bis zum 30. Juni 2019 genehmigt wurden, regeln die leistungsorientierte Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA IV/1). Der erste Vertrag zur Tarifstruktur wurde zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse und den Dachverbänden der Krankenversicherer abgeschlossen.

Der zweite Tarifvertrag regelt insbesondere den Taxpunktwert der Apothekerleistungen auf Schweizer Staatsgebiet. Er wurde zwischen pharmaSuisse, tarifsuisse AG, der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, CPT) und CSS Versicherung AG abgeschlossen.

Der Bundesrat hat die Verlängerung der beiden Verträge bis zum 31. Dezember 2021 genehmigt. Die Tarifpartner hatten sie in unveränderter Form zur Verlängerung vorgelegt. Der Bundesrat hat indes die Tarifposition «Polymedikations-Check» (PMC) aus dem Vertrag zur Tarifstruktur ausgeschlossen. Bei dieser Leistung, die 2010 eingeführt wurde, konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass sie den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht, die für eine Vergütung im Rahmen des KVG erfüllt sein müssen.

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