Boosterimpfung für Selbstzahler startet im Kanton Bern
Wer im Kanton Bern beispielsweise wegen eines ablaufenden Covid-Zertifikats eine zweite Corona-Auffrischungsimpfung benötigt, erhält diese ab dem 23. Juni.

Wer im Kanton Bern beispielsweise wegen eines ablaufenden Covid-Zertifikats eine zweite Corona-Auffrischungsimpfung benötigt, erhält diese ab dem 23. Juni. Der Kanton Bern empfiehlt den Anbietern, 60 Franken dafür zu verlangen.
Wie die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) am Freitag, 17. Juni 2022, mitteilte, steht die zweite Boosterimpfung Personen ab zwölf Jahren offen, deren erste Auffrischungsimpfung vor mindestens vier Monaten durchgeführt wurde.
Der zweite Booster muss selbst bezahlt werden, ausser man leidet unter einer schweren Beeinträchtigung des Immunsystems. Die Anmeldung muss direkt über die Impforte erfolgen. Welche Anbieter das sind, ist auf einer Webseite des Kantons Bern ersichtlich.
Kosten von 60 Franken auf gleicher Höhe wie in anderen Kantonen
Bereits am 10. Juni hatte die bernische GSI mitgeteilt, sie ermögliche den Bernerinnen und Bernern die zweite Boosterimpfung. Dies, nachdem der Bundesrat dafür den Kantonen grünes Licht gegeben hatte. Details würden noch bekanntgegeben.
Wie der neusten Mitteilung der GSI zu entnehmen ist, können Impfwillige ab dem 23. Juni auf der erwähnten Webseite des Kantons Bern den Filter «Impfungen zu Selbstkosten» einschalten. Dann erscheinen nur noch Anbieter, welche den zweiten Booster tatsächlich durchführen.
Mit der Empfehlung eines Richtpreises von 60 Franken bewegt sich der Kanton Bern in der Grössenordnung anderer Kantone: Basel-Stadt und Luzern gaben kürzlich bekannt, auf ihrem Gebiet werde der zweite Booster 60 Franken kosten.