Das Regierungsstatthalteramt Biel hat Beschwerden gegen das Verkehrsregime beim Bahnhofplatz gutgeheissen. Die Sperrung der Ost-West-Achse für den Verkehr widerspreche der übergeordneten Planung, kommt die stellvertretende Statthalterin zum Schluss.

Die Stadt Biel publizierte die Verkehrsmassnahme Ende Oktober 2019. Im Wesentlichen ging es um die Sperrung der Achse über den General-Guisan-Platz sowie über den Bahnhofplatz für den motorisierten Individualverkehr. Ausserdem sollten acht Parkplätze verschwinden.

Das Bahnhofquartier sollte neu entweder von Westen her über die Aarberg- und Bendicht-Rechberger-Strasse oder von Osten her über die Johann-Veresius-Strasse sowie die Bahnhof- und Wyttenbachstrasse erschlossen werden.

Gegen diese Pläne der Stadt regte sich Widerstand. Beim Regierungsstatthalteramt gingen zahlreiche Beschwerden ein, wie dieses in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt.

Die stellvertretende Regierungsstatthalterin kommt zum Schluss, dass es nicht möglich sei, die Verhältnismässigkeit der Verkehrsmassnahme zu überprüfen. Die Stadt habe den Sachverhalt nicht genügend abgeklärt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann innert 30 Tagen ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Mit ihren Massnahmen möchte die Stadt das Bahnhofsquartier vom Verkehr entlasten und mehr Platz für den Fuss- und Veloverkehr schaffen. Auch das Busnetz soll stabilere Verbindungen erhalten.

Der Bieler Bahnhofplatz wird nicht nur von Reisenden und dem öffentlichen Verkehr beansprucht, sondern dient den motorisierten Verkehrsteilnehmern auch als Durchgangsachse von einem Ende der Stadt ans andere. Dabei kommt es häufig zu Staus, die auch den öffentlichen Verkehr belasten.

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