Der Berner Regierungsrat will die multireligiöse Seelsorge in Spitälern, Gefängnissen und Asylzentren verbessern.
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Der Berner Regierungsrat. (Archivbild) - Keystone

Dafür startet er nächstes Jahr mit dem Verein «Multireligiöse Begleitung» eine Pilotphase, wie er am Donnerstag, 15. Dezember 2022, mitteilte.

Rund zwölf Prozent der Bevölkerung gehören einer Religionsgemeinschaft an, welche nicht Teil einer Landeskirche ist.

Dies sind beispielsweise Personen muslimischen Glaubens oder aus einer Freikirche.

Öffentlichen Hand finanziert nur Seelsorgenden der Landeskirchen

Für diese Personen ist der Zugang zu seelsorgerischen Leistungen, wie die Sterbebegleitung durch eine Fachperson, in kantonalen Institutionen erschwert.

Der Grund dafür ist, dass Seelsorgende aus privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften nur ausnahmsweise in Spitäler, Gefängnisse oder Asylzentren eingebunden sind. Dies zeigte ein Bericht des Regierungsrats.

Er sieht zwei Hauptgründe für dieses Problem. Einerseits gebe es einen Mangel an ausgebildeten Seelsorgern in privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften. Andererseits fehle finanzielle Unterstützung.

Im Vergleich zu Seelsorgenden der Landeskirchen werden die Leistungen von anderen Seelsorgenden nicht von der öffentlichen Hand finanziert und in der Regel würden diese Personen auch nicht entschädigt.

Berner Regierung und Verein «Multireligiöse Begleitung» starten eine Pilotphase

Der Regierungsrat wünscht sich, dass Personen in kantonalen Institutionen einen Zugang zu Seelsorgenden ihrer Religionsgemeinschaft haben.

Um die dafür nötigen Unterstützungsbeiträge abschätzen zu können, startet die Berner Regierung nächstes Jahr eine Pilotphase mit dem Verein «Multireligiöse Begleitung».

Die Pilotphase soll drei Jahre dauern.

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