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Glarner Regierung will keine Steuergutschriften bei Überschüssen

Keystone-SDA Regional
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Glarus,

Die Glarner SVP-Landräte Adrian Hager und Markus Schnyder haben in einem Postulat ein Steuergutschrift-Modell bei wiederkehrenden Überschüssen angeregt. Die Glarner Regierung lehnt den Vorschlag ab.

Die Glarner Regierung will kein Steuergutschrift-Modell bei hohen Überschüssen des Kantons prüfen. (Symbolbild)
Die Glarner Regierung will kein Steuergutschrift-Modell bei hohen Überschüssen des Kantons prüfen. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die SVP-Landräte hielten in ihrem Vorstoss fest, dass sich verschiedene Kantone in den vergangenen Jahren bei der Budgetierung um mehrere hundert Millionen verschätzt hätten. «Vor diesem Hintergrund wird zunehmend diskutiert, ob ausserordentliche und strukturell nicht benötigte Überschüsse teilweise der Bevölkerung zurückgegeben werden sollen», schreiben die beiden in ihrem Vorstoss.

Ein Steuergutschrift-Modell könne dazu beitragen, die fiskalische Disziplin zu stärken, die Budgetgenauigkeit zu verbessern und das Vertrauen der Bevölkerung in eine zurückhaltende Finanzpolitik zu fördern. Die Regierung solle deshalb die Möglichkeiten, die Chancen und die Risiken für ein solches Modell prüfen.

Die Glarner Regierung sieht in einer solchen Prüfung allerdings keinen Nutzen, wie sie in einer Mitteilung vom Dienstag festhält. Sie hält das Anliegen zwar «finanzpolitisch für nachvollziehbar», sieht im Kanton Glarus derzeit jedoch keine Grundlage für ein solches Modell.

Trotz der besser als erwartet ausgefallenen Jahresrechnung 2025 stehe der Kanton nicht vor dauerhaft hohen Überschüssen. «Vielmehr liege der Fokus auf der Stabilisierung des Finanzhaushalts und dem Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit», schreibt die Glarner Exekutive.

Auch der Vergleich mit dem Kanton Zug, wo ein solches Modell aktuell ein Thema ist, sei «nur bedingt aussagekräftig». Während Zug seit Jahren über sehr hohe Überschüsse verfüge, gehe es in Glarus darum, die Finanzierung künftiger Aufgaben und Investitionen sicherzustellen. Der Regierungsrat erachtet deshalb die Prüfung eines Rückvergütungsmodells als «wenig zweckmässig» und beantragt dem Landrat, das Postulat abzulehnen.

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