Berner Kommission begrüsst Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Wie der Kanton Bern berichtet, unterstützt die Gesundheits- und Sozialkommission die geplanten Kapazitätserweiterungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Die Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) planen mit dem «Berner Zentrum für Suizidprävention» sowie mit dem Ausbau der psychiatrischen Versorgung zu Hause die Kapazitäten zu erweitern.
So wollen sie die Wartezeiten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verkürzen.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat hierfür einen kantonalen Unterstützungsbeitrag von insgesamt 2,68 Millionen Franken.
Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates (GSoK) hat angesichts der dramatischen Engpässe in der Kinder- und Jugendpsychiatrie grösstes Verständnis für das Anliegen.
Kredit soll erhöht werden
Um den UPD finanziell etwas Luft zu verschaffen, beantragt sie, den Kredit um 500'000 Franken zu erhöhen.
Allerdings fordert sie, dass die Mittel für die Investitionskosten nicht à fonds perdu, sondern als unverzinsliches, langfristiges Darlehen gewährt werden.
Damit will die Kommission verdeutlichen, dass es sich beim kantonalen Beitrag um eine versorgungsplanerische Notmassnahme handelt.
Grundsätzlich sollen den Spitälern – wie vom Gesetz vorgesehen – die Tarife genügen, um die nötigen Rücklagen für Investitionen selbst zu bilden.
GSoK schlägt Änderungen vor
Weiter hat die Kommission das neue Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) zuhanden der zweiten Lesung vorberaten.
Nach wie vor unterstützt die GSoK das Gesetz, welches Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglicht und ambulante Unterstützungsangebote künftig mitfinanziert. Sie schlägt dem Grossen Rat jedoch einige Änderungen vor.
So soll der Regierungsrat per Verordnung definieren können, wer als Angehörige beziehungsweise Angehöriger nach BLG gilt und für die Unterstützung von behinderten Verwandten entschädigt wird.
Beistandspersonen sollen Entschädigung erhalten
Weiter sollen auch Beistandspersonen für ihren Aufwand zur Umsetzung des neuen Gesetzes eine Entschädigung erhalten können.
Eine Minderheit der GSoK möchte für zugezogene Menschen mit Behinderungen auf eine Karenzfrist für die Mitfinanzierung von ambulanten Dienstleistungen verzichten, sofern diese in ihrem Herkunftskanton bereits von kantonalen ambulanten Leistungen profitiert haben.
Vermischung hätte Konsequenzen
Hingegen hat sich die Kommission dazu entschieden, nun doch auf einen Zusatz zu verzichten, wonach auch Minderjährige Anspruch auf zusätzliche Assistenzleistungen hätten erhalten sollen.
Das BLG ist auf erwachsene Menschen mit Behinderungen ausgerichtet.
Eine Vermischung mit dem Unterstützungssystem für Minderjährige hätte schwerwiegende Konsequenzen für die gesamte Systematik und muss in einem separaten Gesetzesprojekt angegangen werden.
Bericht zur amtlichen Anerkennung der Gebärdensprache
Ebenfalls befasst hat sich die GSoK mit dem Bericht zur amtlichen Anerkennung der Gebärdensprache.
Ein parlamentarischer Vorstoss hatte gefordert zu prüfen, ob ein Gesetz zur offiziellen Anerkennung der Gebärdensprache erarbeitet werden soll.
Der Regierungsrat sieht aktuell keinen Handlungsbedarf. Er verweist auf den Bundesrat.
Kommission fordert ein stärkeres Bekenntnis
Dieser wurde von den eidgenössischen Räten beauftragt, ein entsprechendes Bundesgesetz zu schaffen.
Die Kommission ist damit weitgehend einverstanden. Sie möchte aber in der Zwischenzeit die Situation von gehörlosen und hörbehinderten Menschen im Kanton Bern mit konkreten Massnahmen verbessern.
Dabei seien die Betroffenen einzubeziehen. Eine Kommissionsminderheit weist den Bericht zurück.
Sie verlangt vom Regierungsrat ein stärkeres Bekenntnis zu den Anliegen von Gehörlosen und Hörbehinderten.
Unbestrittene Rahmenkredite über die sozialen Leistungsangebote
Schliesslich hat die GSoK die Rahmenkredite über die sozialen Leistungsangebote (SLG) beraten.
Die fünf Kredite für die Jahre 2024 bis 2027 belaufen sich auf insgesamt 445,26 Millionen Franken.
Mit diesem Geld werden kantonale Angebote aus den Bereichen Betreuung und Pflege, Gesundheitsförderung und Suchthilfe, Familien-, Kinder- und Jugendförderung, berufliche und soziale Integration sowie weitere soziale Leistungsangebote finanziert.
Das Geschäft war in der Kommission unbestritten. Der Grosse Rat behandelt alle Geschäfte in der kommenden Sommersession.