Berner Kantonsparlament macht Dampf für Geschiebe-Deponien
Der Kanton Bern will, dass Geschiebebewirtschaftungs- und Lagerplätze künftig im Wasserbauplanverfahren bewilligt werden können.

Das gehe rascher als im herkömmlichen Verfahren. Der Grosse Rat überwies am Donnerstag, 8. September 2022, eine entsprechende Motion. Der Regierungsrat hatte dafür plädiert, den Vorstoss nur in der schwächeren Form des Postulats zu überweisen. Doch das Parlament wollte den Druck hoch halten und überwies die Motion mit 113 zu 20 Stimmen bei 8 Enthaltungen.
Das Problem sei dringend, betonte FDP-Grossrat Peter Flück mit Blick etwa Richtung Spreitgraben in Guttannen oder Richtung Kandersteg zum Spitzen Stein.
Mit dem Klimawandel und zunehmenden Unwettern fielen immer grössere Mengen Geschiebe an, dessen Deponie für die Schwellenkorporationen und Wasserbauverbände zunehmend ein kostspieliges Problem werde.
Das Geschiebe kann wiederverwendet werden
Heute müsste das Geschiebe notfallmässig für viel Geld auf reguläre Inertstoffdeponien transportiert und abgelagert werden. In vielen Gebieten des Kantons herrsche zudem ein Deponienotstand, führte Flück aus. Es sei nicht nachhaltig, das knappe Deponievolumen für teures Geld mit Material aus Hochwasserereignissen aufzufüllen.
Viel besser wäre es, das Geschiebe in Wassernähe in der Region zu lagern und dann entweder an Bauunternehmen zu verkaufen oder in Gewässern wieder zu verwenden, die zu wenig Geschiebe haben.
Solche lokalen Lagerstandorte müssten rasch bewilligt werden können. Das sei mit dem heutigen langwierigen Verfahren mit Richtplanung und kommunalen Überbauungsordnungsverfahren nicht möglich. Stattdessen sollten solche Standorte im Wasserbauplanverfahren bewilligt werden können.
Baudirektor Christoph Neuhaus (SVP) gab zu bedenken, dass schon heute ein gewisser Handlungsspielraum bestehe, um Geschiebe temporär lokal zu lagern. Der Regierungsrat plädierte dafür, eine praktikable Lösung auf Fachebene zu finden.