Bern muss Bauordnung für Kindergartenerweiterung erneut auflegen
Der Berner Gemeinderat muss für die Erweiterung des Kindergartens Schlossmatt im Holligenquartier die Bauordnung erneut auflegen.

Für die Erweiterung des Kindergartens Schlossmatt im Holligenquartier muss der Berner Gemeinderat die Bauordnung erneut überarbeiten. Nach der ersten Revision verweigerte der Kanton Bern die Genehmigung.
Der Kindergarten Schlossmatt soll von zwei Kindergarten- auf vier Basisstufenklassen erweitert werden.
Dies weil der Bedarf an Schulraum aufgrund der Wohnbauentwicklung im Holligenquartier stark ansteigt, wie der Gemeinderat am Mittwoch mitteilte. Gleichzeitig wolle die Stadtregierung für das Quartier wichtigen Grün- und Freiraum sichern.
Dafür hatte die Stadtregierung bereits im März dieses Jahres die entsprechenden geänderten Planungsgrundlagen beschlossen und zur Genehmigung eingereicht. Zu dieser Bewilligung kam es nicht, weil der kantonale Richtplan bei Umzonungen die Festlegung von Mindestdichte verlange.
Gemeinderat gegen Mindestdichte
Der Gemeinderat möchte aber keine Mindestdichte festlegen, weil diese dazu führen würde, dass der Freiraum stärker überbaut werden müsste, wie es weiter hiess. Nun werde anstelle einer Mindestdichte eine platzsparende Anordnung der Gebäude vorgeschrieben.
Dies ermögliche den geplanten Ausbau und schütze den Freiraum. Die Änderung der Teilrevision der Bauordnung liegt bis am 5. Januar 2024 öffentlich auf.