Bern: Japankäfer nachgewiesen – Bewässerungsverbot in Befallszone

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In der Stadt Bern ist der Japankäfer aufgetaucht. Im Befallsherd gilt bis Ende September ein Bewässerungsverbot, der Transport von Grüngut ist eingeschränkt.

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Bern: Japankäfer nachgewiesen – Bewässerungsverbot in Befallszone. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

In der Stadt Bern wurde der Japankäfer nachgewiesen. Der Kanton Bern hat deshalb für die Stadt Bern einen Befallsherd und eine Pufferzone festgelegt und innerhalb dieser Zonen verbindliche Massnahmen angeordnet. Diese gelten vom 5. August bis 30. September 2026.

Nachdem der Kanton Bern den Japankäfer in der Region Schönausteg, Marzili und Schwellenmätteli sowie bei den Sportplätzen Weissenstein nachgewiesen hat, gelten in Teilen des Stadtgebiets ab sofort bis Ende September 2026 verbindliche Massnahmen.

Im Befallsherd gelten ein Bewässerungsverbot für Grünflächen sowie Einschränkungen beim Transport von Grüngut, Kompost und Oberboden. In der Pufferzone ist der Transport von Grüngut eingeschränkt. Detaillierte Informationen zu den betroffenen Gebieten und den geltenden Massnahmen veröffentlicht der Kanton Bern auf seiner Website unter www.be.ch/japankaefer.

Die Haushalte im Befallsherd erhalten nach den Sommerferien in der zweiten Augusthälfte einen Informationsflyer mit den wichtigsten Verhaltenshinweisen. Ergänzende Informationen befinden sich auf der Website der Stadt Bern unter www.bern.ch/japankaefer.

Für einzelne Rasenflächen von besonderem öffentlichen Interesse – beispielsweise in öffentlichen Grünanlagen, auf Sportplätzen oder in Freibädern – hat die Stadt Bern beim Kanton Ausnahmebewilligungen für die Bewässerung beantragt. Die entsprechenden Flächen werden ab Mitte August mit Nematoden behandelt. Diese Fadenwürmer bekämpfen die Larven des Japankäfers im Boden und sind für Menschen sowie Nutz- und Haustiere ungefährlich.

Hinweis zur Grüngut-Sammlung

Garten- und Rüstabfälle sowie Speisereste können weiterhin normal über die Grüngut-Abfuhr entsorgt werden. Die Stadt Bern sorgt für eine sichere Weiterverarbeitung des Materials. Zu beachten ist, dass in einzelnen Quartieren wie zum Beispiel dem Elfenau-Quartier die Grüngut-Touren angepasst werden müssen.

Die Grüngut-Container sind deshalb zwingend bis spätestens um 7 Uhr morgens vom Abfuhrtag bereitzustellen.

Informationen zum Japankäfer

Der invasive und gebietsfremde Japankäfer verursacht als Käfer grosse Schäden an über 400 Pflanzenarten, unter anderem an Bäumen, Zierpflanzen und landwirtschaftlichen Kulturen. Als Larve (Engerling) lebt er im Boden und ernährt sich von Graswurzeln und beschädigt so Rasen- und Wiesenflächen. Aufgrund seines grossen Schadpotenzials unterliegt er in der Schweiz der Melde- und Bekämpfungspflicht.

Japankäfer melden

Verdächtige Funde sind umgehend über das Meldeformular des Kantons Bern zu melden. Dort finden sich auch eine Bestimmungshilfe mit den wichtigsten Erkennungsmerkmalen des Japankäfers sowie weitere Informationen zum Vorgehen.

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